31/07/2010:
Tausende Menschen pendeln täglich von ihrem Wohnland Deutschland nach Luxemburg zur Arbeit - und kehren danach wieder in ihr Heimatland zurück. 11/02/2009
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Ein Grenzgänger ist ein Arbeitnehmer oder Selbständiger, der seine Berufstätigkeit in einem anderen Land als seinem Wohnland ausübt, jedoch mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehrt.
Das deutsch-luxemburgische Besteuerungsabkommen kennt allerdings nicht den Begriff "Grenzgänger". Die Behörden in Luxemburg bezeichnen Grenzgänger als "Nichtansässige", ihnen gegenüber stehen die "Inländer".
Was die arbeitsrechlichen Vorschriften betrifft, so unterliegt der Grenzgänger nach Luxemburg den Regelungen des Beschäftigungslandes. Das Doppelsteuerungsabkommen, dass zwischen Deutschland und Luxemburg besteht, sieht die Lohnbesteuerung im Land der Beschäftigung, also Luxemburg vor.
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A3 Richtung Luxemburg
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