Sie arbeiten zum ersten Mal in Luxemburg. Wohin muss ich mich wenden, um die erforderliche luxemburgische Steuerkarte zu erhalten?
Zuständig für die Ausgabe der Steuerkarte an „Grenzgänger“ (d.h. Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb Luxemburgs, Ihr Beschäftigungsort ist jedoch in Luxemburg) ist das
Bureau d'imposition RTS Luxembourg Non-résidents
5, rue de Hollerich, Luxembourg
L-2982 Luxembourg
Tel. +352.40.800-1
Fax +352.40.800-5100
Unmittelbar nach Antritt des Jobs muss an die oben genannte Adresse der Antrag für eine Lohnsteuerkarte, sowie eine Meldebescheinigung (bekommt man im zuständigen Bürgeramtdes Wohnortes) geschickt werden.
Es kann einige Wochen dauern, bis man die Lohnsteuerkarte bekommt (in der Regel 4-6 Wochen), die dann dem Arbeitgeber auszuhändigen ist.
Auf Basis der Meldebescheinigung trägt die Steuerbehörde eine Entfernungspauschale auf der Steuerkarte ein. Damit sind sämtliche Forderungen (Kilometergeld, Pendlerpauschale) abgegolten.
Nützliche Links:
Antragsformular für die Lohnsteuerkarte 2011
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