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OGBL fordert Gleichberechtigung

Erneute Diskriminierung der Grenzgänger: Auch die Luxembourger Gewerkschaftsdachverband OGBL kritisiert rigiden Einsparkurs des Großherzogtums. 08/07/2010


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OGBL fordert Gleichberechtigung

Die Familienzulagen im Großherzogtum Luxemburg sind eine wichtige Unterstützung für junge Familien, die sich dazu entschieden haben, Kinder zu bekommen. Durch die vorgeburtliche Zulage, die Geburtszulage und die nachgeburtliche Zulage wird die Gesundheit des Kindes und der Mutter zu Recht unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Durch die Prämien werden die Familien besonders in den ersten Lebensmonaten des Kindes sinnvoll unterstützt. Das System hat sich in der Vergangenheit bewährt und stand in der Praxis immer allen Arbeitnehmern in Luxemburg offen, also auch Grenzgängern und deren Familien.

 

In den letzten Monaten wurden immer mehr Anträge von Grenzgängern auf Familienzulagen abgelehnt. Die Begründung lautete in den meisten Fällen, die Mutter oder das Kind müssten ihren Wohnsitz in Luxemburg haben. Nico Clement, Vorstandsmitglied des OGBL, kritisiert die neue Verfahrensweise: “Für den OGBL ist es nicht nachvollziehbar, warum die Zahlung der Familienzulagen jetzt plötzlich an den Wohnsitz gebunden ist, obwohl dies in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde. Offensichtlich sollen hier die Grenzgänger und deren Familien durch die Hintertür mehr und mehr aus dem Luxemburger Sozialstaat ausgegrenzt werden.”

 

Die Ablehnung der Anträge von Grenzgängern stellt eine erneute Diskriminierung dar, die nicht hinnehmbar ist. Diese rigide Politik der Behörden ist ein weiterer Baustein in einer Reihe von Maßnahmen, die insbesondere die in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger und deren Familien treffen sollen:

 

Unter anderem kommen  die Grenzgänger für die Betreuung ihrer Kinder nicht in den Genuss von den in Luxemburg ausgegebenen “Chèques Services”. Diese sind den in Luxemburg lebenden Arbeitnehmern vorbehalten, die ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung geben.

 

Darüber hinaus sind es die Grenzgänger, die von der Halbierung der Kilometerpauschale am stärksten betroffen sind. Schließlich nehmen sie fast alle einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeit in Kauf.

 

Dazu kommt die Ungleichbehandlung beim Kindergeld, wo studierende Kinder von Grenzgängern kein Kindergeld mehr erhalten sollen, der Verlust aber nur für Studierende mit Wohnsitz in Luxemburg über Stipendien ausgeglichen wird.

 

Nico Clement fasst die Kritik des OGBL wie folgt zusammen: “Diese Politik ist konträr zu dem Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Luxemburg profitiert in vielerlei Hinsicht von den Grenzgängern, sie sind ein wichtiger Bestandteil der Luxemburger Wirtschaft und des Luxemburger Sozialmodells. Wenn es um die Leistungen für Grenzgänger geht, dann soll aber offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen werden.”

 

Der OGBL lehnt jede diskriminierende Maßnahme ab und verlangt ein Ende der Ungleichbehandlung von Grenzgängern. Ihr Anrecht insbesondere auf die Geburtszulagen muss gesichert sein, auch wenn die Ehefrau nicht in Luxemburg beschäftigt ist. Die Arbeitnehmer werden sich nicht auseinander dividieren lassen. Das Prinzip: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn und gleiche Sozialleistungen muss gewahrt bleiben.

 

Im Herbst wird der OGBL mit Veranstaltungen zu diesen Themen in der gesamten Großregion gezielt alle Arbeitnehmer informieren und mobilisieren.

Quelle: OGBL




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