EU-Finanzaufsicht mächtiger als erwartet
Nach monatelanger Blockade der Mitgliedsstaaten soll die geplante EU-Finanzaufsicht nun doch zentrale Durchgriffsrechte erhalten.
Das Europaparlament, die EU-Kommission und die europäischen Finanzminister einigten sich nach Information der belgischen EU-Ratspräsidentschaft darauf, die vorgesehenen EU-Aufsichtsagenturen für Banken, Versicherungen und Wertpapierhändler mit zentralen Durchgriffsrechten auszustatten.
Besonders Großbritannien und Deutschland hatten sich lange gesträubt, Befugnisse ihrer nationalen Aufsichtsbehörden zu verlagern. Der Kompromissvorschlag sehe nun vor, dass die künftige EU-Aufsicht in Krisensituationen direkte Weisungen an Finanzinstitute oder Märkte erteilen kann, sofern diese über die nationalen Grenzen hinaus aktiv sind, sagte Bullmann. Und dies auch, wenn die Entscheidung, die nationalen Haushalte berühre, zum Beispiel die Rettung einer Bank mit Staatsgeldern.
Drei neue Behörden
Die insgesamt drei neuen EU-Behörden für Banken (EBA), Versicherungen (EIOPA) und Börsen (ESMA) können künftig auch dann entscheiden, wenn sich die nationalen Behörden nicht über notwendige Stabilisierungsmaßnahmen einig sind, verlautete aus Verhandlungskreisen.
Darüber hinaus wird die EU-Aufsicht mit dem Recht ausgestattet, Geschäfte mit besonders riskanten Produkten zu verbieten. Institute, die sich überwiegend mit kurzfristigen und spekulativen Aufträgen befassen, kann überdies die Ausgabe langfristiger Anleihen untersagt werden.
Die Einigung muss nun noch vom Parlamentsplenum und dem Rat der Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Am 1. Januar und damit zweieinhalb Jahre nach der Lehman-Pleite soll die Behörde ihre Arbeit aufnehmen.
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