Eigentlich soll die "Aide au réemploi" dafür sorgen, dass Arbeitsuchende schnell wieder einen Job finden.
Bekommen sie dann eine neue Anstellung mit weniger Gehalt, so übernimmt Luxemburg die Differenz bis 90 Prozent des vorherigen Gehalts, um die finanziellen Einbußen des Arbeitnhemers abzufedern.
Bislang wurde die "Aide au réemploi" Arbeitnehmern für maximal 48 Monate in ihrer gesamten Berufslaufbahn zugesprochen.
Dabei war es unerheblich, ob zwischenzeitlich der Job gewechselt wurde, oder es aber eine oder mehrere weitere Phasen der Arbeitslosigkeit gab.
"Aide au réemploi" konnte immer wieder beantragt werden, bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren - auch mit Unterbrechung.
Doch damit ist nun offenbar Schluss.
So richtig mitbekommen hat dies allerdings kaum jemand in Luxemburg.
Bekannt geworden ist die neue Handhabe der ADEM, weil der André Bauler (DP) eine parlamentarische Anfrage gestellt hat.
In der Anfrage behauptet der Parlamentsabgeordnete, die finanzielle Unterstützung "Aide au réemploi" würde es der Adem zufolge nur noch für die erste Neuanstellung geben.
Die zeitliche Begrenzung von 48 Monaten bliebe bestehen - aber eben nur, wenn diese zeit an einem Stück beantragt wird.
Ein Wechsel des Arbeitgebers ist dabei weiterhin möglich - nicht aber eine Unterbrechung, also ein Aufschub eines Teils der 48 Monate für einen späteren Zeitpunkt der beruflichen Laufbahn.
Bauler möchte nun unter anderem wissen, wie es zu dieser Änderung gekommen ist.
Wir haben bei der ADEM nachgefragt, die die Änderung bestätigt hat.
Die Maßnahme, "Aide au réemploi" auf einen Arbeitsvertrag zu beschränken, sei Teil der Reform der ADEM.
So richtig mitbekommen hat das aber irgendwie niemand...
Die parlamentarische Anfrage stellen wir hier als PDF-Download bereit.
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