Seit dem 1. Oktober 2010 gibt es in Luxemburg Kindergeld nur noch bis zum Alter von 18 Jahren.
Danach zahlt das Großherzogtum Studienbeihilfe - und zwar nicht zu knapp.
Der Knackpunkt an der Sache: Diese beihilfen bekommen nur Kinder, deren Eltern bereits über Jahre in Luxemburg ansässig sind.
Viele Grenzgänger sind daher der Aufforderung von Gewerkschaften nachgekommen und haben gegen das neue Gesetz geklagt.
Außerdem hatte es zahlreiche Protestveranstaltungen gegeben - selbst viele Luxemburger zeigten sich solidarisch mit ihren Kollegen aus Belgien, Deutschland und Frenkreich.
Die Gewerkschaften reichten gegen das Gesetz vom 26. Juli 2010 eine Klage bei der Europäischen Kommission ein.
Auf das Urteil wird noch gewartet - die EU signalisierte allerdings bereits, dass Grenzgänger eine gute Chance hätten.
Das könnte für Luxemburg teuer werden, fallen die Studienbeihilfen doch recht üppig aus.
Rund 700 Grenzgänger klagten vor dem luxemburgischen Verwaltungsgericht, welches jedoch nun entschied, das Verfahren an den europäischen Gerichtshof weiterzuleiten.
Im Fokus steht dabei die Frage, ob die Politik der luxemburgischen Regierung konform mit dem europäischen Recht ist, Arbeitnehmer in einem Land der EU mit unterschiedlicher sozialer Unterstützung auszustatten.
Zurzeit werden in Luxemburg die Ablehnungsbriefe für Studienbeihilfen das Studienjahr 2011/2012 an die Grenzgänger verschickt.
Bis zum 4. April ist den Gewerkschaften zufolge Zeit, erneut gegen die Entscheidung Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen.
Zu einem Infobrief der Gewerkschaft LCGB in dieser Sache geht es hier.
Im Forum auf diegrenzgaenger.lu gibt es eine interessante Diskussion zu dem Thema.
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