Nach Ansicht der EU-Kommission diskriminiert die geplante Maut in Deutschland keine ausländischen Kraftfahrer.
Das machte der Vertreter der EU-Kommission in Österreich, Jörg Wojahn, heute noch einmal deutlich.

“Die zwei wesentlichen Änderungen, die beim Infrastrukturabgabegesetz und beim Gesetz zur Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland geplant sind, werden sicherstellen, dass die deutsche Maut EU-rechtskonform ist und Ausländer nicht diskriminiert werden”, so Wojahn. “Vor allem wird es keine eins zu eins Steuererstattung mehr geben, wie es die ursprünglichen Pläne vorsahen.”

Die neuen Pläne der deutschen Regierung sehen Kurzzeitvignetten ab einem Preis von 2,50 EUR für zehn Tage vor – das wären somit die günstigsten Kurzzeittarife EU-weit. Zum Vergleich zahlen deutsche  Kraftfahrer auf dem Weg von Deutschland nach Italien für eine 10-Tages-Vignette in Österreich 8.90 EUR.

Zudem sehen die Pläne keine Vorteile für deutsche Autofahrer vor, da die die geplante Novelle der KfZ-Steuer an die Umweltverträglichkeit von Autos gekoppelt werden soll und dadurch keine Kompensation der Maut durch die KfZ-Steuer stattfindet.
Die Kommission hat in ihrem Statement Anfang Dezember klargestellt, dass nun der deutsche Gesetzgeber am Zuge sei.
Die EU-Kommission wird sich die finalen Gesetzesentwürfe anschauen und prüfen, ob der Nichtdiskriminierungsgrundsatz der EU tatsächlich eingehalten wurde.

Weitere Infos zur Einigung zwischen Deutschland und der EU gibt es hier.