Mitten in den Ferien laufen die Gewekschaften in Luxemburg Sturm.

Nachdem der OGBL bereits erste Änderungen in der geplanten Steuerreform in Bezug auf Grenzgänger gemeldet hat, legt jetzt auch der LCGB nach.

Der Gewerkschaft zufolge bleibt auch nach den Änderungsvorschlägen von Finanzminister Pierre Gramegna eine Diskriminierung bestehen.
Grenzgänger und in Luxemburg Ansässige müssen gleich behandelt werden.
So sieht das auch
Vincent Jacquet vom LCGB. “Es gibt ein fundamentales Prinzip: Alle Arbeitnehmer sollten gleich behandelt werden”.

Besonders deutlich wird die Diskriminierung, wenn es um die Rente gehht, heißt es in der Mitteilung des LCGB.

Kämen Rentenbezüge aus Deutschland und Luxemburg zusammen, wäre auch die von der Regierung vorgeschlagene Grenze von 13.000 Euro schnell erreicht.

Thema Grenzgänger und Steuerreform könte vors Gericht kommen

Der LCGB geht sogar soweit, eventuell aufkommende Klagen vor Gericht unterstützen zu wollen.
Die Gewerkschaft geht davon aus, dass auch die neue Regelung der Regierung vor Gericht gekippt werden könnte.