Der Startschuss für die Steuerklassenwahl 2018 ist für deutsche Grenzgänger eher unbemerkt verhallt: Am deutschen Nationalfeiertag galt in Luxemburg: Comme d’habitude. Die Steuerdirektorin verkündete die Eckpunkte für die Steuerklassenwahl.

Die erwarteten Detailinformationen für die Grenzgänger gab es indes noch nicht. Der Circulaire ist noch nicht veröffentlicht. Das Anschreiben an die Grenzgänger soll im Oktober eintreffen, womit der ursprüngliche Zeitraum September korrigiert wurde. Details zur Berechnung des globalen Steuersatzes wurden ebenfalls noch nicht bekanntgegeben.

Stattdessen wird bekanntgegeben, dass in dem Anschreiben schon ein Steuersatz vorgeschlagen wird, der aus den der Finanzverwaltung bekannten Daten gebildet wird.

Es wird unterschiedliche Texte geben in den Anschreiben, je nachdem, ob die Grenzgänger in Frankreich, Deutschland oder Belgien wohnen. Damit wird den unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen Rechnung getragen.

Das Anschreiben enthält außerdem ein Antragsformular, das von beiden Eheleuten zu unterschreiben ist, mit dem man Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung beantragt.

Damit dürfte dann die 2.  Steuerkarte für Eheleute, bis 2017  15%, wohl wegfallen. Stattdessen wird der gemeinsame Steuersatz auf beide Karten eingetragen. Dies wird dann den Vorteil haben, dass es nicht mehr zu hohen Nachzahlungen bei Eheleute kommen wird. Auch die Praxis der vierteljährlichen Vorauszahlungen von Eheleuten, die beide in Luxemburg arbeiten, wird damit wohl abgeschafft werden können.

Die Beantragung kann auch online über die Seite www.guichet.lu erfolgen. Dazu benötigen Grenzgänger nicht den Luxtrust-Stick. Stattdessen wird eine PIN in dem Anschreiben mitgeteilt. Die Online-Beantragung wird vorgezogen bearbeitet. Damit will die Steuerverwaltung diese Massenverwaltung automatisiert bearbeiteten. In der Vergangenheit gab es allerdings schon viele Fehler bei der Ausstellung der Steuerkarten.  Grenzgänger sollten daher die dann ausgestellte Steuerkarte nochmals auf ihre Richtigkeit überprüfen. 

Welche Dokumente genau verlangt werden, ergibt sich aus dem Schreiben nicht. Offensichtlich will sich die Steuerverwaltung hier nicht festlegen. Andererseits wird dies die Grenzgänger an ihre Grenzen bringen.

Eine Informationsseite wird auf guichet.lu gerade erarbeitet.

Hier soll ein Rechner installiert werden, der die Steuerklassenwahl erleichern soll. Die Wahl der Besteuerung kann durch die Steuererklärung noch einmal korrigiert werden. Wer also zunächst zusammenveranlagt wurde, kann mit der Steuererklärung die Einzelveranlagung beantragen.  (Quelle: wonnebauer.de)

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