Dossier “Arbeiten in Luxemburg”
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 07/08/2006 um 00:08
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=692
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 07/08/2006 um 00:08
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=692
Zweimal die Woche , Erhalten Sie den kostenlosen Newsletter von diegrenzgaenger.lu
Anderswo im Internet
Diegrenzgaenger
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.
Coordes
Hallo Vera!
Vielen Dank für deine Information!
Vera79
http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/organismes/cns/index.html
Coordes
Hallo zusammen!
Ich trage mich mit dem Gedanken, als Freiberufler in Luxemburg zu arbeiten.
Folgende Fragen stellen sich mir:
- kann man sich als Freiberufler in Lumemburg bei der CNS versichern
- wie kann man sich gegen Verdienstausfall durch Krankheit versichern
- welche Regeln gelten bei der Rentenversicherung
Vorerst vielen Dank für eure Auskünfte
Klaus
Hallo
Ich werde in 2 Wochen aus Luxemburg nach Deutschland umziehen. Bekomme ab Juli Altersrente.
Sagt ihr mir bitte wo ich mich überall anmelden und ummelden soll?
Wohnung, Auto, Krankenkasse, Steueramt?
Vielen Dank
Marie
Martina7
Kurze Info:
> Ich bin verheiratet und arbeite in Luxembourg seit 1990.
Mein Mann arbeitet in Deutschland.
> Mein Exmann arbeitet auch in Luxembourg, allerdings sind die drei
> Kinder bei mir und meinem jetztigen Mann.
> Nach langem Hin und Her mit der Kindergeldkasse ( sowohl der Deutschen
> als auch der Luxembourgischen) erhalte ich nun auf Grund meiner
> Arbeitstätigkeit das sogenannten " Differenzkindergeld". Das reguläre
> Kindergeld erhalten wir aus Deutschland, da mein Mann ( auch wenn er
> nicht der Vater der Kinder ist ) für beide Kindergeldkasse der "Anlaß"
> ist, das Kindergeld wie oben beschrieben auszuzahlen. Grundlage für
> die Kassen ist, das die Kinder in unserem Haushalt wohnen.
> So, nun unser Problem:
> Nun fordert mein Exmann den hälftigen Anteil des Kinderbonusses von mir.
> Obwohl Steuerverwaltung und CNPF darauf verweisen, das dieser Bonus
> ihm nicht zusteht, erhielt ich nun Post von seiner Anwältin, mit der
> Aufforderung den Betrag umgehend an ihn zu überweisen.
Noch zu erwähnen wäre, das ich ja seit 2008 Steuern zahle - mein Exmann allerdings nicht.
Zudem kann er seine gesamten Allimentezahlungen geltend machen.
Also hat er doch bereits eindeutige Vorteile - gegenüber mir.
>
> Meine Frage an Euch:
> - Gib bzw. kennt ihr gleiche Fälle wie den Meinen ??
> - Wo kann ich Hilfe in dieser doch leicht ärgerlichen Situation erhalten
> Habe in Deutschland bereits meine Anwältin eingeschaltet, jedoch
> wissen wir nicht wie die Gesetzlage dazu ist ?
denn bereits mehrere Gerichte haben ganz unterschiedlich entschieden - und kein Fall war so wie der meine.
Denn hier ist es so, das ICH bezugsberechtigt gegenüber der luxemburgischen Kindergeldkasse bin, da mein Exmann seit der Scheidung
aus dem "Dossier" Bezug für Kindergeld raus ist.
>
> Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :-)
>
Jetzt schon mal vielmals
* M * E * R * C* I *
:confused:
nattie hat schon recht, wenngleich ich recht gerne hier bin, komme ich nicht umhin gewisse Züge einer Bananenrepublik zu erkennen, die sich nicht nur in der Justiz niederschlagen.
Meffo
Vielleicht solltest Du zu Maître Gaston Vogel gehen.
Der hat für solche Luxmeburger mafia-Geschichten ein besonderes Faible bezeugt (wenn er nicht gerade wieder gegen Feierkrop wegen Verhohnepipelung prozessiert).
nattie
Das Problem in Luxemburg ist nur, dass man gegen einen Typen, der dort Beziehungen, nicht ankommt, auch wenn er total illegal gehandelt hat und es Zeugen gibt, dass gearbeitet wurde und er nicht gezahlt hat. Ich habe ihn verklagt und verloren. DAs ist der erste Prozess in meinem Leben, den ich verloren habe und ich weiss warum! So etwas Absurdes habe ich noch NIE erlebt! Ähnelt fast schon Mafia-Verfahren.
Meffo
Es muss geklärt wer, wer mit wem einen Vertrag hat, was die geschuldeten Leistungen und was die vereinbarten "Liefertermine" sind.
Grundsätzlich dürfte hier auch das Vertragsrecht gelten.
Da es sich hier aber im besonderen Falle um einen Versicherungsvertrag handelt, ist es wohl umso komplizierter.
Grrundsätzlcih meine ich auch, dass man gerichtlich erzwingen kann, dass die Höhe der geschuldeten Leistung in einer zumutbaren Frist bekannt gegeben wird.
Wäre aber erst festzustellen, wer diese Information schuldet; der Arbeitgeber, eine staatliche Behörde...?
Jumbo
Wie steht es mit Zahlungen, die aus einer betrieblichen Altersversorgung kommen ? Die Ausrechnen der Betriebsrente zog sich zeitlich in die Länge und eine spätere Kontrolle durch die entsprechende Behörde erst recht. Mittlerweile über zweieinhalb Jahre. Der Arbeitgeber läßt einfach alles laufen bzw. kümmert sich nicht darum." Das dauert bei der Behörde immer so lang..." Ich selbst wurde bei der Behörde vorstellig und bat die Sache doch endlich zu kontrollieren. Derzeit liegt die Angelegenheit nun schon wochenlang bei der Steuerbehörde.
Auf schriftlcihe Reklamation und Forderung von Verzugszinsen, gesteht der AG ein , den zur Auszahlung kommenden Betrag zu verzinsen. ( Immerhin etwas ).
Kann ich den steuerlichen Abzug auch zurückerhalten?? Nach dieser langen Zeit?? Warum eigentlich nicht?? Die ganze Sache kam durch eine betriebsbedingte Kündigung ins Rollen. Der "Geschädigte" bin immer noch ich. Denn der neue Arbeitsplatz läßt auf sich warten.....Danke für aufschlußreiche Antworten....
Jumbo