Bei einer Kündigung handelt es sich immer um eine einseitige Willenserklärung.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag kündigen wollen (Demission), so benötigen Sie hierzu keineswegs die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Sie müssen jedoch Ihren entsprechend Willen ernsthaft vorbringen und unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

Am besten, Sie folgen Sie der Empfehlung des Gesetzgebers und wählen die Form eines Einschreibebriefs.

Oder sie lassen sich den Empfang des Kündigungsschreibens auf einer Kopie des Schreibens vom Arbeitgeber unterschriftlich bestätigen.
Es geht notfalls auch anders, das kann jedoch unter Umständen zu Missverständnissen oder Auslegungsschwierigkeiten Anlass geben!

Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei Ihrer Kündigung einen bestimmten Grund anzugeben.

Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfrist im Schreiben anführen; ansonsten kann die Kündigung als fristlos gewertet werden, was zu rechtlichen Nachteilen für Sie führen kann (zum Beispiel nämlich, wenn Sie zu einer fristlosen Kündigung keine ausreichenden Gründe haben).

Ihre Kündigungsfrist

Es gilt folgende Grundregel:
Als Arbeitnehmer müssen Sie (mindestens) die halbe Kündigungsfrist einhalten, die im umgedrehten Falle der Arbeitgeber bei einer Kündigung einzuhalten hätte.

Ihre Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist für Sie als AN bis zu 5 Jahren 1 Monat zwischen 5 und 10 Jahren 2 Monate über 10 Jahre 3 Monate

Wenn Sie diese Kündigungsfrist nicht einhalten, d.h. unterschreiten, so schulden Sie Ihrem Arbeitgeber für die Arbeitstage, die diesem dadurch entgehen, den entsprechenden Arbeitslohn!
Sie können jedoch ohne Weiteres eine längere Kündigungsfrist angeben.
Sie können die Kündigungsfrist, wie Sie sie angeben haben, jedoch nicht nachträglich wieder abändern!
(Anders natürlich wäre der Fall gelagert, wenn Sie auf einmal Ursache zu einer fristlosen Kündigung hätten!)

Wird die Kündigung nach dem 14. des Monats erklärt, so beginnt die Kündigungsfrist am 1. des Monats zu laufen, der auf die Kündigung folgt.

Wird die Kündigung vor dem 14. des laufenden Monats erklärt, so beginnt die Kündigungsfrist ab dem 15. des laufenden Monats zu laufen.

Maßgeblich ist der Tag, an dem das Kündigungsschreiben Ihrem Arbeitgeber zugegangen ist.

Wenn Sie als AN kündigen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub zwecks Suche eines neuen Arbeitsplatzes.

Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber mit oder nach Ihrer Kündigung eine Freistellung von der Arbeit beantragt haben und dieser dem Antrag stattgibt, so gilt letzteres sodann als einvernehmliche Vertragsauflösung.

Haben Sie damals zur Aufnahme des nun beendeten Beschäftigungsverhältnisses vom Luxemburger Staat eine Mobilitätsbeihilfe (Aide à la Mobilité géographique) erhalten, so müssen Sie diese zurückzahlen.

Musterschreiben
Per Einschreiben mit Rückschein {Adresse Ihres Arbeitgebers} {Ort / Datum}
Betr.: Kündigung meines Arbeitsvertrages, abgeschlossen am _________

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit kündige ich ordnungsgemäß meinen Arbeitsvertrag, der am _____ abgeschlossen worden war. Da ich seit __________ dem Betrieb angehöre, beträgt meine Kündigungsfrist ___ Monate.
Sie beginnt am ___ und endet am _____.

Mit freundlichen Grüßen {Ihre Unterschrift / Adresse}