Probezeit in Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 09/12/2008 um 00:12
Eine Probezeit ist sowohl für unbefristete, als auch für befristete Arbeitsverhältnisse üblich. In beiden Fällen gilt: Sie muss schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart werden, ansonsten ist sie ungültig. Eine Probezeit besteht also nicht automatisch. Ausnahme: Das Unternehmen unterliegt einem Tarifvertrag, der ohnehin im Vorfeld eine festgelegte Probezeit vorsieht.
Die Probezeit wird für eine bestimmte Dauer festgelegt. Diese Zeit darf nicht verlängert werden. Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen sind gesetzlich festgelegt. Innerhalb der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen.
Dauer der Probezeit:
- Die Probezeit muss mindestens 2 Wochen und darf maximal 6 Monate dauern. Es gibt zwei Ausnahmen:
- Für Auszubildende mit einem CATP (Certificat d’aptitude technique et professionelle) darf die Probezeit nicht länger als drei Monate dauern.
- Für Arbeitnehmer mit einem anfänglichen Bruttogehalt ab einer, per großherzoglichem Erlass festeglegten Höhe (aktuell 3.582, 94€; Index 100:536), kann die Probezeit bis zu 12 Monaten dauern.
- Eine Kündigung innerhalb der ersten zwei Wochen ist nur bei einem schwerwiegenden Grund möglich.
- Die vorher schriftlich festgelegte Zeit darf nicht erneuert werden. Allerdings ist eine Unterbrechung möglich (z.B. wegen Krankheit), die zu einer Verlängerung der Probezeit führen kann. Diese Verlängerung darf maximal einen Monat betragen.
Kündigung während der Probezeit
- Die Kündigung muss in schriftlicher Form per Einschreiben oder persönliche Übergabe erfolgen. Wichtig: An die Empfangsbestätigung auf dem Doppel denken!
- Die Länge der Kündigungsfrist während der Probezeit hängt davon ab, ob die Probezeit in Wochen oder in Monaten festgelegt ist.
- In Wochen festgelegte Probezeit:
Ab 2 Wochen Probezeit: 2 Tage Kündigungsfrist
Ab 3 Wochen Probezeit: 3 Tage Kündigungsfrist
Ab 4 Wochen Probezeit: 4 Tage Kündigungsfrist
Ab 8 Wochen Probezeit: 8 Tage Kündigungsfrist - In Monaten festgelegte Probezeit:
1-3 Monate Probezeit: 15 Tage Kündigungsfrist
4 Monate Probezeit: 16 Tage Kündigungsfrist
5 Monate Probezeit: 20 Tage Kündigungsfrist
6 Monate Probezeit: 24 Tage Kündigungsfrist
7 Monate Probezeit: 28 Tage Kündigungsfrist
8-12 Monate Probezeit: 1 Monat Kündigungsfrist
- In Wochen festgelegte Probezeit:
- Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem versand des Schreibens (es gilt der Poststempel).
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DickStone
Im Prinzip darf die Probezeit bei einer Mission, die auf einen Monat begrenzt ist, nicht mehr als 3 Tage sein. Im Uebrigen endet ein zeitlich begrenzter Vertrag aber automatisch, wenn die vereinbarte Zeit vorbei ist. Er darf maximal 2 mal verlaengert werden - ohne insgesamt 12 Monate zu ueberschreiten. D.h., wenn Ihrer Kollegin nichts anderes mitgeteilt wurde, musste sie doch eigentlich davon ausgehen, dass der Vertrag nicht verlaengert wuerde. Anders gesagt, wenn ich weiss, dass mein Vertrag bis zum 31.12. laeuft, weiss ich eigentlich ziemlich genau, wann er endet, oder verstehe ich was falsch?!
MamaChatmon
Ich bin als Leiharbeiter bei einer Tankstelle tätig. Uns wurde vom Betrieb gesagt, dass Probezeit wohl 4 Monate betragen würde. Allerdings bekommen wir von der Leihfirma nur Monatsverträge, so dass es meiner Kollegin passiert ist, dass ihr Vertrag nach dem 31.12. nicht von der Leihfirma verlängert wurde. Ist es rechtens, dass man unsere Probezeit auf 4 Monatsverträge verteilt? Muss die Leihfirma einem nicht Bescheid geben, ob der 31.12. ihr letzter Arbeitstag ist oder nicht? 2 Stunden vor Schluss wurde ihr mitgeteilt, dass sie sich eine halbe Stunde früher abmelden muss, weil an diesem Tag ihr letzter Arbeitstag war. Fand ich total mies!
DickStone
Wenn ein Angestellter im Anschluss an einen befristeten Vertrag (CDD) oder nach einer "Mission" als Zeitarbeiter (interimaire) einen unbefristeten Vertrag erhaelt, entweder auf derselben Position oder auf einer anderen, aber beim selben Arbeitgeber, kann dann der unbefristete Vertrag erneut eine (bis zu) sechsmonatige Kuendigungsfrist enthalten?