Sie arbeiten zum ersten Mal in Luxemburg. Wohin muss ich mich wenden, um die erforderliche luxemburgische Steuerkarte zu erhalten?

Zuständig für die Ausgabe der Steuerkarte an „Grenzgänger“ (d.h. Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb Luxemburgs, Ihr Beschäftigungsort ist jedoch in Luxemburg) ist das

Bureau d’imposition RTS Luxembourg Non-résidents
5, rue de Hollerich, Luxembourg
L-2982 Luxembourg
Tel. +352.40.800-1
Fax +352.40.800-5100

Unmittelbar nach Antritt des Jobs muss an die oben genannte Adresse der Antrag für eine Lohnsteuerkarte, sowie eine Meldebescheinigung (bekommt man im zuständigen Bürgeramtdes Wohnortes) geschickt werden.
Es kann einige Wochen dauern, bis man die Lohnsteuerkarte bekommt (in der Regel 4-6 Wochen), die dann dem Arbeitgeber auszuhändigen ist.
Sie erreicht den Antragsteller auf dem Postweg.

Auf Basis der Meldebescheinigung trägt die Steuerbehörde eine Entfernungspauschale auf der Steuerkarte ein. Damit sind sämtliche Forderungen (Kilometergeld, Pendlerpauschale) abgegolten.
Auch die Lebenspartnerschaft hat, anders als in Deutschland, keine Auswirkung auf die Lohnsteuerkarte.

Wichtig:
Wurde dem Arbeitgeber oder der Renten- und Pensionskasse keine Lohnsteuerkarte ausgehändigt, erfolgt der Steuerabzug auf Lohn/Gehalt oder Rente/Pension gemäß Steuerklasse 1, ohne dass die Steuer jedoch weniger als 33 % beträgt.

Dieser Einbehalt kann nach Abgabe der Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber oder über den Lohnsteuerjahresausgleich berichtigt werden.

Achtung:

Seit einiger Zeit gibt es für Grenzgänger eine neue Adresse in Luxemburg für alle Steuerangelegenheiten außer des Antrags, welcher weiterhin an das Büro in Hollerich gestellt werden muss.
Mit ihrer Lohnsteuererklärung müssen sich Grenzgänger an folgende Adresse wenden:

Administration des Contribution Directes
Bureau Luxembourg Z
2, rue de la Gare
L-5540 Remich
Tel.: (+352) 27 35 20 1
Fax: (+352) 27 07 57 02