Studienbonus nicht für Grenzgänger-Kinder

Auf der Infoveranstaltung des LCGB am Montagabend in Perl wurde unter anderem die Kürzung des Kindergeldes auf 21 Jahre diskutiert. Dabei ging es besonders um die Tatsache, dass nach dem Willen der Regierung nur studierende Kinder, deren Eltern in Luxemburg leben, von einem weiterführenden Bonus über das 21. Lebensjahr hinaus profitieren werden. Soll heißen, es gibt bereits ab dem 1. Januar 2011 für Grenzgängerkinder an Universität oder Fachhochschule beziehungsweise deren Eltern keinerlei finanzielle Unterstützung mehr. Verständlich, dass dieses Ungleichgewicht von Grenzgängern hinterfragt wird, zahlen doch Grenzgänger den gleichen Teil an Sozialversicherung und Steuern, wie ihre Kollegen, die in Luxemburg leben. Die sollen pro Jahr auf ein Stipendium im Wert von bis zu 6.000 Euro und ein vergünstigtes Studiendarlehen von ebenfalls 6.000 Euro zurückgreifen können. Zusätzlich können weitere 3.700 Euro für Studiengebühren beansprucht werden.

Lediglich Kinder von Grenzpendlern, die über das 21. Lebensjahr hinaus eine Schule besuchen, sei es klassischer oder technischer Sekundarunterricht, bekommen weiter aus Luxemburg Kindergeld. Wohl jeder Grenzgänger dürfte sich dadurch sprichwörtlich in einer Arte zweiten Kindergeldklasse fühlen, bringt doch gerade ein Studium enorme kosten mit sich – und die wenigsten Kinder gehen im Alter von 21 Jahren noch zur Schule.

Die Frage stellt sich auch, ob diese Pläne Luxemburgs mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Weiterhin muss geklärt werden, ob Grenzgänger Kindergeld für Kinder ab dem 21. Lebensjahr dann aus Deutschland beziehen können, auch wenn beide Elternteile in Luxemburg arbeiten. Dieser Problematik geht der LCGB bereits nach.

Eine Diskussion zu dem Thema im Forum gibt es hier.