Der Gehaltsrechner ist eines der beliebtesten Features auf diegrenzgaenger.lu!
Was bleibt – je nach Steuerklasse und Abzügen – übrig vom Bruttolohn?

Neben Grenzgängern interessieren sich auch viele Arbeitnehmer in Deutschland dafür, ob sich ein beruflicher Wechsel ins Großherzogtum lohnt.

Zum 1. Januar 2011 hat sich in Luxemburg in Bezug auf die Berechnung des Nettogehalts einiges getan.

  • Der Spitzensteuersatz steigt von 38 auf 39 Prozent. Wer also in Steuerklasse 1 ist und mehr als 41.793 Euro im Jahr verdient, der wird mit diesem Satz besteuert.
    Verheiratete Arbeitnehmer werden ab 2011 mit einem Einkommmen von mindestens 83.586 Euro mit dem Spitzensteuersatz besteuert.
  • Luxemburg erhebt – vorerst für die Jahre 2011 und 2012 – eine Krisensteuer. 0,8 Prozent seines Lohns muss jeder, der in Luxemburg ein Einkommen bezieht, von seinem Lohn dafür abgeben.
  • Die Solidaritätssteuer für die Privathaushalte wird von 2,5 Prozent auf 4 Prozent angehoben, liegt das Jahreseinkommen bis 150.000 Euro (Steuerklasse 1) oder 300.000 Euro (Steuerklasse 2).
    Liegt der Lohn darüber, werden sech Prozent Solidaritätssteuer fällig.
  • Die Beiträge für die Gesundheitskasse steigen um 0,2 Prozent. Die Erhöhung geht zu gleichen Teilen zu Lasten der Unternehmen und der Versicherten (jeweils 0,1 Prozent).

 

Wir haben den Gehaltsrechner an die neuen Vorgaben angepasst.
Interessant ist dabei dann auch der “vorher – nachher”-Vergleich, der einen genauen Aufschluss darüber gibt, inwiefern sich der monatliche Nettolohn ändert.

Den neuen Gesetzestext mit den Änderungen stellen wir als Download zu Verfügung. Dazu hier klicken.


Beispieltabellen

Steuertabelle für eine intellektuelle Tätigkeit:


Quelle: New Media Lux S.A.
6. Januar 2011

Steuertabelle für eine handwerkliche Tätigkeit


Quelle: New Media Lux S.A.
6. Januar 2011