EU-Richtlinie schafft Gesundheit ohne Grenzen
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 19/01/2011 um 00:01
“Damit wurde der jahrelangen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes genüge getan – ohne dabei die nationalen Gesundheitssysteme zu gefährden”, erklärte Montgomery.
Die Entscheidungen der EuGH-Richter zur Kostenerstattung für geplante Behandlungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat seien bereits seit langem in deutsches Recht umgesetzt. Nun seien die anderen Mitgliedstaaten am Zuge, dies auch zu tun. Künftig wird es europaweit einheitliche Regeln für Patienten geben, die sich im Ausland medizinisch behandeln lassen wollen.
“Indem nur die Kosten zum Preis einer Behandlung im eigenen Land übernommen werden müssen, bleiben diese kontrollierbar”, so Montgomery.
Dazu würde auch die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit eines Systems von Vorabgenehmigungen für planbare Behandlungen beitragen.
Eine Vorabgenehmigung kann unter anderem dann gefordert werden, wenn für die Behandlung mindestens eine Nacht im Krankenhaus erforderlich ist, eine kostenintensive und hochspezialisierte medizinische Infrastruktur benötigt wird oder die Behandlung ein erhöhtes Risiko für den Patienten oder die Bevölkerung darstellt.
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