Tausendfach haben Arbeitgeber in Deutschland für das abgelaufene Jahr falsche Einkommensteuerbescheinigungen ausgestellt. Weil Anleitungen des Bundesfinanzministeriums unklar waren, hätten die Hersteller von Steuersoftware falsche Informationen in ihre Programm eingepflegt, erklärten die Unternehmen. Fehlerhaft sind demnach die Angaben zur Sozialversicherung für 2010 bei zahlreichen Personen, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Der Fehler taucht in der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 auf, die Arbeitnehmer meist mit der Januar-Abrechnung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. In den betreffenden Zeilen der Bescheinigung – Nummer 25 und 26 – muss jeweils die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Diesen Gesamtbetrag können die Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Programme gaben hier jedoch nur den Arbeitnehmeranteil an.

Reichen Steuerzahler mit ihrer Steuererklärung die falschen Zahlen beim Finanzamt ein, rechnet die Behörde nur den Arbeitnehmeranteil auf die Steuer an. Laut Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland (LHRD) führt das im Schnitt zu einer um 1000 Euro verringerten Steuerentlastung. Zu erkennen ist der Fehler in Zeile 24 der Steuerbescheinigung: Nur wenn die Zeile leer ist, hat der Arbeitgeber laut LHRD auf jeden Fall ein korrektes Papier ausgehändigt.

Von dem Fehler betroffene Arbeitnehmer, die bereits ihre Steuererklärung abgegeben für das vergangene Jahr haben, müssen laut BDSt Einspruch einlegen. Dem Schreiben sollten sie eine Kopie ihrer Lohnabrechnung für Dezember beilegen, da dort meistens ausgewiesen sei, welche Sozialversicherungsbeiträge in dem Jahr entrichet wurden.

Zu dem Fehler sei es aufgrund “ungenauer Vorgaben” in einer Anleitung des Bundesfinanzministeriums vom August 2009 gekommen, erklärte der Softwarehersteller Datev. Das Finanzministerium wies diese Kritik von sich: “Es war lange genug Zeit bei Zweifeln nachzufragen”, sagte ein Sprecher.

Die Hersteller stellen nun ihre Programme für 2010 um. Danach sollen laut Finanzministerium die Arbeitgeber ihren betroffenen Mitarbeitern korrigierte Ausdrucke aushändigen, “wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint”, wie das Ministerium mitteilte. Die Finanzämter sollen demnach nur tätig werden, wenn das Unternehmen keine neue Bescheinigung erstellen kann.

Manche Software-Hersteller stellten ihren Kunden nun auch Musterschreiben für Mitarbeiter aus. Dort ist erklärt, worauf zu achten ist, wenn die Betroffenen demnächst ihre Steuererklärung machen wollen, aber keine korrigierte Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen können. Für die Steuerbescheinigungen 2011 hätten die Entwickler die Software bereits geändert, versicherte eine Datev-Sprecherin.