Eine klare Ansage kam im letzten Jahr seitens der CNS, die die Zeiten, in denen krank geschriebene Personen Wohnung oder Haus verlassen dürfen, stark eingeschränkt hat.

Natürlich sollte man beispielsweise bei einer Grippe alles daran setzen, schnell gesund zu werden, um seinem Arbeitgeber schnellstmöglich wieder zur Verfügung zu stehen.

Verärgert sind Beschäftigte im Großherzogtum über die Pauschalisierung “wer krankgeschieben ist, bleibt zu Hause”.
Und das in den ersten fünf Tagen komplett – danach ist “Ausgang nur noch zwischen 10 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 18 Uhr.
Was aber, wenn jemand aufgrund beispielsweise eines gebrochenen Armes seiner Arbeit nicht nachgehen kann? Muss er dann trotzdem die eigenen vier Wände hüten?

Gibt es nicht sogar Krankheitsbilder, für deren Heilung Kontakt zu anderen Menschen erforderlich ist?
Nein, sagt die CNS – und schickt ihre Kontrolleure los.

Und zwar seit dem letzten Jahr verstärkt sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland.

Auf parlamentarische Anfrage teilte die Gesundheitskasse CNS nun mit, dass sich 2010 die inzwischen sechs Kontrolleure 9.141 mal auf den Weg gemacht haben – Tendenz steigend.

Der Kontrollbesuch geht dabei übrigens nicht selten auf Initiative und Hinweis des Arbeitgebers zurück – 2.146 mal im letzten Jahr.

Nach wie vor gilt: Wenn ein Angestellter krank ist, muss er dies seinem Arbeitgeber sofort mitteilen.
Ab dem dritten Tag muss zusätzlich einen Krankenschein vom Arzt vorgelegt werden.

Thema heiss diskutiert

Im Forum auf diegrenzgaenger.lu gibt es zu dem Thema eine interessante Diskussion.
Dazu bitte hier klicken.