Protokoll Steuerchat 10. Februar 2012

(11:00:23) (Pamiko): Sorry für die längere Frage: Ich (Grenzgänger) heirate dieses Jahr (Frau arbeitet in D). Ich komme in Lux in Stkl. 2 und muss auch keine Steuererklärung machen. Wenn die Frau in D die 4 wählt und wir uns steuerlich getrennt veranlagen, muss sie dann in D eine Steuererklärung machen?
(11:00:28) (VWL): Hallo, ich hätte folgende Frage: Werden die steuerfreien Überstunden und Nachtzuschläge bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Progressionsvorbehalt abgezogen? Sprich Lohn – steuerfreie Überstunden/Nachtzuschläge – Werbungskosten = Bemessungsgrundlage für den Progressionsvorbehalt im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung. Im Steuerbescheid 2010 wurden die Überstunden erstmals abgelehnt. Vielen Dank.

(11:01:05) (steuerlux): Ja, Pamiko, in der Konstellation muss in D eine Steuererklärung abgegeben werden. Steuerklasse 4 ist gut, dann werden Nachzahlungen vermieden.

(11:01:30) (Norten): Ich arbeite seit 07/11 in Lux, vorher in D beschäftigt d.h. steuerpflichtiges Einkommen in D für 2011 vorhanden. Zweitwohnsitz in Trier. Verheiratet, Frau in D beschäftigt. Kann ich Umzugskosten, Zweitwohnungskosten, Fahrkosten zum Arbeitsplatz, Wochenendheimfahrten 2011 von der Steuer absetzen? Welche dieser Kosten können 2012 abgesetzt werden, wenn ich mehr bzw. weniger als 20 Tage in 2012 in D bzw. ausserhalb Lux arbeite?
(11:01:40) (steuerlux): Richtigerweise werden in der dt. Steuererklärung nur die nach dt. Steuerrecht steuerfreien Beträge von den Einkünften abgezogen.
(11:01:46) (Pamiko): D.h. ich werde bei der Steuererklärung gar nicht mit dazugerechnet, wenn wir uns steuerlich getrennt veranlagen?
(11:01:57) (steuerlux): Also z.B. NICHT die reinen Überstundenzuschläge. Diese sind in D steuerpflichtig.
(11:02:17) (stesche): Ich habe das gleiche Problem wie Pamiko, habe letztes Jahr einen Grenzgänger geheiratet. Für meinen Mann.
(11:02:25) (steuerlux): Aber auch die anderen Zuschläge werden nicht 1:1 akzeptiert, weil z.B. in D Sonntags nur 50% frei sind, in LUX 70%. Dann muss man umrechnen.
(11:02:38) (stesche): machen wir dieses Jahr das erste mal eine Steuererklärung in Lux..gibt es irgendwo eine Anleitung zum Ausfüllen?
(11:02:53) (VWL): In der Vergangenheit wurde dies nie beanstandet. Anscheinend neue Sachbearbeiterin 🙁
(11:03:16) (steuerlux): Norten: Umzugskosten etc können nur unter Progressionsvorbehalt angesetzt werden.
(11:03:58) (steuerlux): noch zu Norten für 2012: Die Kosten können bei Steuerpflicht in D (über 19 Tage) anteilig als dt. WK geltend gemacht werden.
(11:05:01) (steuerlux): STesche: Anleitungen zum Ausfüllen z.B. in meinem Buch Steuerlux. Manchmal gibt es von den Gewerkschaften noch Infos, die aber oft keine direkte Ausfüllhilfe sind.
(11:05:18) (steuerlux): Die OGBL bringt im März eine aktuelle Broschüre heraus.
(11:05:34) (stesche): Bekommt man das Buch hier in Deutschland?
(11:06:05) (steuerlux): VWL: Die Finanzbeamten wechseln. Dann fallen Altfehler auf bzw. wird nochmal die neueste bekannte Rechtslage angewendet.
(11:06:28) (ernesto10): bei Arbeiten ausserhalb Lux und wohnort in D, wird Reisezeit mitgerechnet, oder kann man die in Abzug bringen?
(11:06:35) (steuerlux): Stesche: Direkt beim Verlag www.steuerlux.eu oder in Trier bei der Mayersche oder Thalia
(11:06:43) (VWL): Vielen Dank für die Info. Dann spar ich mir den Einspruch.
(11:07:12) (steuerlux): ernesto10: es kommt darauf an: Bei Handwerkern ist die Reisezeit zur Baustelle nach Tarifvertrag keine Arbeitszeit!
(11:07:35) (ernesto10): wenn man als verkäufer kunden besucht?
(11:08:02) (steuerlux): Bei Bankern ist die Reisezeit Arbeitszeit. Wer jedoch nach Feierabend losfährt, bei dem ist es auch keine Arbeitszeit. Wer also in der Kernarbeitszeit fährt, muss auch diese BEZAHLTE Zeit versteuern.
(11:08:26) (steuerlux): Wenn das während der Arbeitszeit erfolgt, was normal ist, tickt die Steueruhr.
(11:08:35) (Krissi1): Ich arbeite in Luxemburg und mein Mann hat Anfang 2011 für einige Monate ebenfalls in Luxemburg gearbeitet. Müssen wir nun für 2011 eine Steuererklärung in Lux abgeben?
(11:09:21) (steuerlux): Krissi1: Eheleute müssen eine Steuererklärung abgeben, auch wenn der Ehegatte nur für ein paar Monate dort gearbeitet hat.
(11:10:21) (steuerlux): Ansonsten weise ich schon mal auf das neue Formular N-Aus hin. Das wird ab 2011 angewendet
(11:10:56) (steuerlux): Es bedeutet noch mehr Schreibarbeit. Die Arbeitgeberanschrift muss eingetragen werden, die Anzahl der Arbeitstage wird hier vorgerechnet.
(11:11:01) (dirkangela): N-Aus ist für was genau?
(11:11:21) (steuerlux): Das Formular gilt für alle deutschen Grenzen, weshalb es von Lux-Grenzgängern nur zum Teil ausgefüllt werden muss.
(11:11:26) ChatBot: Benutzer online: (EddyThor)
(11:12:03) (Krissi1): Da mein Mann nur für einige Monate in Lux gearbeitet hat könnte er ja einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, oder? Oder geht das nicht, weil wir eine gemeinsame Steuererklärung machen müssen?
(11:12:03) (steuerlux): Wer also in D mehr als 19 Tage arbeitet, muss diese Details jetzt alle in der Anlage N-Aus eintragen. Also Einkünfte und Werbungskosten. Nur noch das Ergebnis wird in die normale Anlage N Zeile 21 eingetragen.
(11:12:56) (steuerlux): Ich befürchte jedoch, dass bei gewissen Konstellationen, z.b.Berufskraftfahrer trotzdem weitere Berechnungen erforderlich sind.
(11:13:28) (steuerlux): Außerdem sieht das neue Formular Lohnsteuerjahresausgleich in LUX jetzt völlig anders aus.
(11:13:30) (Juergen1964): Meine Frau hat einen Geschäft seit 2009 in D, Hab bis her in Luxemburg keine Steuererklärung gemachen ( 9 Jahre). Muss ich eine in D machen(laut Steuerberater).
(11:13:37) (dirkangela): bei unter 19 Tagen also nichts neues in D, was ein Glück
(11:13:39) (steuerlux): Es sind nun 4 Seiten auszufüllen.
(11:14:34) (steuerlux): Jürgen: Ja eine Steuererklärung ist zu machen. Wenn Deine Frau selbständig ist läuft das wohl auf Getrennt veranlagung hinaus. Details muss man aber ausrechnen.
(11:15:28) (steuerlux): Im übrigen: Auch wer in D Lohnersatzleistungen erhalten hat wird derzeit vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert, jedenfalls in der Region Trier.
(11:16:23) (ernesto10): nochmal zur effektiven Arbeitszeit: Angenmommen Consulting Tätigkeit (kein Bänker), was zählt dann? Meeting oder Zeit beim Kunden, oder der ganze Tag inklusive An- und Abreise?
(11:16:25) (steuerlux): Noch ein Hinweis: Wer also Tage in D zu versteuern hat, kann auch die anteilig darauf entfallende Sozialversicherung geltend machen.
(11:16:55) (steuerlux): Diese hat er zwar in LUX gezahlt. Sie wird dann jedoch fiktiv in D berücksichtigt. Manche Finanzbeamten wissen das nicht und lehnen ab, also Einspruch!
(11:17:25) (Juergen1964): Hatten wir auch so gemacht ( getrennt Veranlagt nun hab ich in Deutschland für 2009  ein Minus von 209 €).Was heist das bekomm ich Geld zurück?
(11:17:54) (steuerlux): Normalerweise zählt der ganze Tag, also die vergütete Zeit. Sie  wird evtl. aufgeteilt. Z.b. zuerst ins Büro nach LUX, dann wieder über die Grenze.
(11:18:28) (steuerlux): Normaleweise werden in LUX 173 Stunden für ein Gehalt gerechnet. Daran sollte man sich bei der Aufteilung orientieren. Man sollte also bei aller Berechnung nicht mehr als 173 Stunden errechnen !
(11:19:01) (steuerlux): Ja Jürgen, das kann sein. Die Erstattung stammt eventuell aus der Abgeltungssteuer.
(11:19:09) (stesche): Ich arbeite in D mein Mann in L, ich habe ca. 1/3 des Netto-Einkommens meines Mannes. Gibt es einen Richtwert, bei dem man getrennt veranlagen sollte?
(11:20:21) (steuerlux): Je höhrer der Gehaltsunterschied desto eher Getrenntveranlagung. Wenn der Unterschied 25.000 Euro ausmacht, ist meistens Getrennt-V günstiger. Da aber viele Einzelfaktoren (Kinder, Versicherungen etc.) die Berechnung beeinflussen, muß man am Ende konkret rechnen.
(11:24:38) (Luxifee): Hallo zusammen. Ab welchem Brutto Jahresgehalt muss ich als Angestellter in Klasse 1, keine Kinder,
eine Steuererklärung abgeben?
(11:25:54) (steuerlux): Luxifee, aber 100.000 Euro steuerpflichtiges Gehalt
(11:25:55) (stesche): O.K. Ich sag schon mal vielen Dank für die Info´s. Allen noch einen schönen Tag;)
(11:26:12) (steuerlux): Thema Bereitschaftsdienst:
(11:26:31) (steuerlux): Wer Bereitsschaftsdienst leistet, muss diese Zeiten in D versteuern
(11:26:33) (Juergen1964): Also liegt unsere Steuererklärung in einer grau Zone ( ob gemeinschaft oder getrennt)ist also ein Glückspiel.
(11:26:39) (pendler111): Das mit den 100.000 Euro ist neu, oder?
(11:26:54) (Luxifee): ich verdiene unter 50.000,00 Brutto jaehrlich und habe vom steuerbuero Unterlagen erhalten… warum? letztes jahr war es auch darunter
(11:27:07) (steuerlux): Nein Jürgen, kein Glücksspiel. Richtigerweise muss man erst einmal alle Daten in die Software eingeben. Anschließend wird gerechnet.
(11:27:45) (steuerlux): Die 100.000 sind es seit 2010
(11:27:52) (steuerlux): Vorher waren es 58.000 €
(11:28:23) (steuerlux): Wer also am Wochenende Bereitschaft hat und dafür eine Pauschale erhält, muss diese in D versteuern!
(11:28:34) (Luxifee): dann muss mit meinem brutto gehalt von unter 50.000 gar keine Steuererklaerung machen?
(11:29:00) (dani79): Versteuerung in D gilt wohl auch für Home-office, richtig?
(11:29:03) (steuerlux): richtige Luxifee. man muss nicht. Als Single lohnt es sich selten, erst bei Zinsen für ETW.
(11:29:23) (steuerlux): Ja dani79. Wer im Homeoffice mehr als 19 Tage arbeitet, muss dies deklarieren.
(11:29:30) (Luxifee): dann frage ich mich warum mein Steuerberater letztes Jahr die Erklaerung gemacht und mich nicht darauf hingewiesen hat !?
(11:29:59) (Juergen1964): Hat die Software nur der Steuerberater oder gibt es da frei Programme?
(11:30:14) (Luxifee): ich hatte die Erklaerung machen lassen weil man mir die Unterlagen schickte und ich der Meinung war, dann muss ich es auch machen. Zurueck bekam ich keinen cent. 🙁
(11:30:15) (steuerlux): Luxifee, worauf nicht hingewiesen?
(11:30:28) (dani79): Habe gehört, man kann die Versteuerung in D bei Abfindungszahlung umgehen, obwohl man sich zu dieser Zeit in D aufhält. Wie funktioniert das?
(11:30:42) (Luxifee): das ich unter 50,000 brutto fuer das Jahr 2010 verdiente und somit die Erklaerung nicht noetig war.
(11:30:57) (steuerlux): für Deutschland gibt es software. Ich glaube auch Wiso oder das Programm der Arbeitsgemeinschaft rechnet aus, ob Zusammenveranlagugn etc. günstiger ist.
(11:31:27) (steuerlux): Gute Steuerberater weisen darauf hin, dass sich eine Erklärung nicht lohnt.
(11:31:58) (Luxifee): interessant… vielen dank.
(11:32:08) (steuerlux): Dani79? Abfindungen müssen nach der Verständigungsvereinbarungen vom September nicht mehr in D versteuert werden. Also muss man nichts “umgehen”
(11:33:02) (dani79): Sorry, selbst dann nicht sie monatlich ausgezahlt werden?
(11:33:07) (steuerlux): Für die Lux. Erklärung von Grenzgängern gibt es leider kein Programm, das automatisch rechnet.
(11:33:36) (steuerlux): Abfindungen werden nicht monatlich ausgezahlt. Meinst Du etwa den Lohn während der Freistellungsphase?
(11:34:43) (dani79): Es gibt Möglichkeiten Abfindungszahlungen zu “strecken”. Bei der Freistellungsphase gehe ich davon aus, dass diese Zeit in D versteuert werden muss?
(11:35:09) (steuerlux): Im Falle von Kündigungen und Sozialplänen ist nun geklärt, dass Abfindungen nicht in D besteuert werden. Wer also bislang so in D veranlagt wurde, erhält seine Steuern wieder zurück. Manchmal muss man das FA darauf hinweisen, weil dies alles auch dort nicht automatisch passiert.
(11:35:51) (steuerlux): Die Überlegungen haben sich alle erledigt aufgrund der Verständigungsvereinbarung: Auch die Lohnzahlungen während der Freistellungsphase werden jetzt nicht mehr in D versteuert.
(11:35:54) (Luxifee): kriege ich dann keine Probleme im nachhinein mit der Steuerbehörde weil keine Erklärung eingereicht?
(11:36:37) (steuerlux): Luxifee kann sich aus der lux. Steuerdatei löschen lassen. Die sind froh über jeden, der keine unnötigen Erklärungen einreicht.
(11:36:53) (dani79): Vielen Dank für die Klarstellung
(11:37:18) (Luxifee): ich frage diesbezueglich dann meinen Steuerberater. vielen Dank fuer die Hilfe heute.
(11:37:46) (steuerlux): “Früher” galt in LUX der Grundsatz, einmale eine Erklärung immer eine Erklärung, auch wenn es sich nicht gelohnt hat. Die Zeiten sind vorbei. Mittlerweile geben rund 10.000 Grenzgänger beim Büro Z eine Erklärung ab. 2007 waren es knapp 7000.
(11:39:03) (steuerlux): Thema Berichtigung von Steuererklärungen: Es lohn sich zu berichtigen. Jedenfalls ist es billiger, als später vom FA entdeckt zu werden.
(11:39:46) (steuerlux): Denn wenn das FA zuerst auf die Idee kommt, müssen für 10-13 Jahre die Erklärungen gemacht werden, dann Steuer+Zinsen+Hinterziehungszins​en+Geldstrafe/Geldauflage
(11:39:59) (Luxifee): genau. und ich denke ich kriege immer noch diese Unterlagen weil ich verheiratet war und mit meinem Mann immer eine Erklaerung abgeben musste. Habe gerade noch mal genau geschaut – brutto gehalt 2011 unter 55.000 Steuerklasse 1 – also keine Erklaerung notwendig, richtig?
(11:40:21) (steuerlux): Bei einer Berichtigung, also für unwissentliche frühere Falschangabe werden nur bis 2004/2006 Erklärungen verlangt.
(11:41:17) (steuerlux): luxifee, notwendig nicht. Wenn es also keine Erstattung gab, wird sich das auch jetzt so verhalten, es sei denn die Verhältnisse haben sich geändert (Zinsen, Bausparen, 111bis…)
(11:42:05) (steuerlux): Behinderungen: Wer in D vom Versorgungsamt (Amt für Soziales etc.) einen Grad der Behinderung bestätigt bekommten hat, kann diesen auch in der lux. Erklärung angeben. Es gibt dann Pauschalen.
(11:42:08) (Luxifee): nein, nix geaendert. Lediglich private RV, LV – das wars. kein Haus, Hof, Auto finanziert.
(11:43:23) (steuerlux): Wenn nur Versicherungen bestehen und sonst keine Sonderausgaben kann man als Lediger die Erklärung sein lassen. Denn in der Steuertabellle sind schon 480 Euro berücksichtigt. Die weiteren 200 € bringen dann oft nur 40 Euro.
(11:43:26) (gimbel40): thema Behinderungen : falls ein Kind behindert ist kann man dies als aussergewohnliche Belastung angeben ?
(11:44:02) (Pamiko): Wenn Frau (arbeitet in D) in D in der Stkl 4 ist und wir getrennt veranlagt sind, muss Sie ja eine Steuererklärung machen? Komm ich in diese Erklärung überhaupt mit rein und kann man davon ausgehen, dass keine Nachzahlung erfolgt (es gibt nichts besonderes, kein Eigentum…)
(11:44:04) (steuerlux): Gibmel: Ja die Kosten können geltend gemacht werden. Außerdem gibt es ja höheres Kindergeld.
(11:44:33) (Luxifee): super, dann hab ich den gang zum Steuerberater gespart und Geld dazu. muss zugeben, keine Ahnung und keine Lust das selbst zu machen.
(11:45:06) (Pamiko): Also kann man davon ausgehen, dass man durch die Hochzeit im Endeffekt besser fährt durch die getrennte veranlagung: Mann (grenzgänger) muss in Lux keine Erklärung machen und kommt in Klasse 2 und Frau muss in D auch nichts nachzahlen und verdient soviel wie vorher? Korrekt?
(11:45:23) (steuerlux): Allerdings gilt bei den Außergewöhnlichen Belastungen – wie in D auch -: es gibt eine zumutbare Eigenbelastung. Dies ist in Art 127 LIR geregelt und hängt vom Einkommen und Familienstand ab. Oft wirken sich Krankheitskosten also erst ab 500 EUro aus, bei Ledigen 10% der Einkünfte.
(11:45:55) (gimbel40): kind ueber 18 🙁
(11:46:13) (steuerlux): Pamiko: Die Frau in D sollte in die Steuerklasse 4 wechseln. Das ist die selbe Steuer wie Steuerklasse 1. Dann muss sie nichts nachzahlen.
(11:46:24) (steuerlux): Na ja gimbel.
(11:46:50) (steuerlux): Macht das Kind denn eine Ausbildung?
(11:47:05) (gimbel40): fh studium
(11:47:30) (steuerlux): In dem Zusammenhang Thema Kindergeld: Allen Kinder ab 18 wurde ja das Kindergeld in LUX gestrichen. Die Rechtslage ist derzeit noch nicht abschließend in LUX geklärt.
(11:47:48) (Pamiko): Also fahren wir in dieser Konstellation besser wie vorher als Ledige? (Frau in 4, Mann in Lux in 2; getrennt veranlagt)
(11:48:09) (steuerlux): Wenn das Kind aber noch den Sekundarabschluss macht oder ABI, stellt man wieder einen Kindergeldantrag und erhält Kindergeld
(11:48:35) (steuerlux): Ausbildung und Studium zählen nicht dazu. ABER: Viele Grenzgänger vergessen, dass sie dann in D Kindergeld erhalten !!!!!!
(11:48:52) (gimbel40): ich nicht. warte auf den 16.02 wegen eugh
(11:49:27) (steuerlux): Ja PAMIKO. Der Deutsche hat keinen Vorteil oder nur einen geringen, da er bei der Getrenntveranlagung noch die Hälfte der Versicherungen des anderen ansetzen kann. In LUX ist die Klasse 2 ein Vorteil. Eine Steuererklärung macht man dann in LUX nicht.
(11:50:11) (steuerlux): Viele Luxemburger gehen davon aus, dass LUX den Fall verliert, also Kindergeld wieder gezahlt werden muss.
(11:50:16) (pendler111): Hat sich außer den 19 Tagen und der Versteuerung von Abfindungen sonst noch was geändert in 2011?
(11:50:37) (steuerlux): Gleiches gilt ja für die Geburtenzulagen. Auch hier gibt es noch keine abschließende Entscheidung des lux. Verwaltungsgerichts.
(11:50:57) (Juergen1964): Lohnt es für mich eigentlich eine Steuererklärung in Lux. zu machen wenn ich unter Brotto 70.000 € liege.
(11:51:42) (steuerlux): pendler111: Es gibt schon noch einige Änderungen, insbesondere im Detail.
(11:52:11) (raschid): Hallo, ist es richtig dass man als verheirateter AN nie etwas zurueck bekommt wenn man in Lux eine Steuerklaerung macht?
(11:52:17) (steuerlux): Zum Beispiel wird die Lohnfortzahlung auch nicht in D versteuert, allerdings verändern die Kranktage den Rechenquotienten.
(11:53:48) (steuerlux): Üürgen, ob sich eine Erklärung lohnt, kann man erst sagen, wenn man alle Zahlen kennt. Entscheident ist der Steuersatz. Wer also 20% zahlt, bei dem machen Versicherungsausgaben 20% aus. Das wirkt sich also viel eher aus, als bei Grenzgängern, deren Steuersatz bei 5% liegt. ( Ja die gibt es, verheiratet, Steuerkl. 2, Verdienst bis 40000 )
(11:54:35) (steuerlux): Ja Raschid. Denn die LUX kennen den globalen Steuersatz. Das Gehalt des “Deutschen” wird also herangezogen. Dadurch würde sich der Steuersatz theoretisch erhöhen, sodass es zu einer Nachzahlung kommt.
(11:55:00) (steuerlux): Nachzahlungen gibt es aber bei Grenzgänger grds. nicht. Also verbleibt es beim Status quo = die Zahlen auf der Lohnsteuerkarte
(11:55:36) (steuerlux): charlybig: 225 Arbeitstage, davon 5 krank. 25 Tage außerhalb LUX. Verdienst 40000 Euro.
(11:56:02) (pendler111): Wir haben 2011 geheiratet und arbeiten beide in Lux. Wir müssen uns also bis wann um die Steuererklärung in Lux kümmern?
(11:56:19) (steuerlux): Dann sind die 888 Euro für die 5 Kranktage schon mal nicht bei der Aufteilung berücksichtigen.
(11:56:57) (steuerlux): Aber beim Quotienten bleiben sie bestehen als 25/225. aus 39112 €
(11:57:12) (raschid): danke
(11:57:42) (steuerlux): Beim Krankengeld der CNS werden hingegen auch die Tage reduziert.
(11:58:09) (steuerlux): ddd
(11:58:40) (steuerlux): Und so hat man immer etwas zu rechnen bei den komplizierte Erklärungen …
(11:59:04) (steuerlux): Ich bin gespannt, wann das Formular N-Auz wieder geändert werden, weil es den Praxisanforderungen nicht gerecht wird.
(11:59:48) (steuerlux): Übrigens: Bei Doppelbesteuerung zahlt LUX die Steuer zurück. Das passiert normalerweise auch in Strafverfahren, also z,B, bis 1998 zurück!
(12:00:03) (sms4u): Was würden Sie raten bei 60% Arbeitszeit in DE (Jahr 2011)?
(12:00:06) (steuerlux): Schupp, die Stunde ist schon wieder um
(12:00:18) (steuerlux): Wie doch die Zeit verrinnt ….
(12:00:28) (Juergen1964): war intressant
(12:00:41) (sms4u): Steuer / Sozialabgaben wurden nur in Lux gezahlt…Nachversteuern in DE und Rückforderung in LU ist klar – aber was ist mit der Sozialversicherung?
(12:00:46) (steuerlux): so soll es sein
(12:00:54) (Luxifee): vielen Dank steuerlux! 🙂
(12:01:23) (sms4u): ok, danke – war wohl zu später. 😉
(12:01:30) (steuerlux): Ich hoffe, alle Fragen konnten beantwortet werden.
(12:01:32) (EddyThor): Beim nächsten Chat einfach zeitig da sein – es werden dann garantiert die Fragen beantwortet!
(12:02:08) (steuerlux): Schön, dann wünsche ich noch einen schönen Tag. Äddy
(12:02:17) (EddyThor): Viel Spaß allen Usern und ein schönes Wochenende!