Arbeitsrecht in Luxemburg – Grundlagen für Handwerker aus Deutschland
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 13/02/2012 um 00:02
Aus der Reihe „Arbeiten in Luxemburg“ bietet die Handwerkskammer Trier (HWK) in Kooperation mit dem IHK/HWK-Europa-
Immer mehr Unternehmen aus der Region Trier führen auch in Luxemburg Aufträge aus. Um dort erfolgreich tätig zu sein und Fallstricke zu vermeiden, müssen sie sich mit den dort geltenden Rechtsvorschriften auseinander setzen. Im Seminar zur Einführung in das Luxemburger Arbeitsrecht erhalten sie einen Überblick über zwingende Schutzvorschriften. Denn diese Regelungen gelten auch für deutsche Unternehmen, die Arbeitskräfte nach Luxemburg entsenden – beispielsweise in den Bereichen Arbeitszeit, Kündigung, oder gesetzlicher Mindestlohn.
Ansprechpartnerin
Anne Schwickerath
Handwerkskammer Trier
Außenwirtschaftsberaterin
0651 207-107
[email protected]
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