Schulanfangszulage für Grenzgänger-Kinder
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 16/08/2012 um 00:08
Die Schulanfangszulage “L’Allocation de Rentrée scolaire”bekommt in Luxemburg jedes Kind am dem ersten Schuljahr, wenn es auch Anspruch auf Kindergeld hat.
Daher gilt die Regelung auch für den Nachwuchs von Grenzgängern.
Der Höhe der Zulage liegt dabei die Kategorisierung der Berechnung des Kindergeldes zugrunde, außerdem spielt das Alter des Schulkindes eine Rolle.
Die jährlich gezahlte Schulanfangszulage wird demnach wiefolgt berchnet:
1 Kind ab 6 Jahre | 113,15 Euro |
1 Kind ab 12 Jahre | 161,67 Euro |
Kind ab 6 Jahre bei 2 Kindern | 194,02 Euro |
KInd ab 12 Jahre bei 2 Kindern | 242,47 Euro |
Kind ab 6 Jahre bei 3 oder mehr Kindern | 274,82 Euro |
Kind ab 12 Jahre bei 3 oder mehr Kindern | 323,34 Euro |
Die Schulanfangszulage wird in der Regel übrigens automatisch mit dem Kindergeld für den Monat August überwiese – es muss also nicht extra ein Antrag gestellt werden!
Einzige Ausnahme: Sollte ein Kind zum Zeitpunkt der Einschulung noch nicht sechs Jahre alt sein, so muss der Zuschuss schriftlich bei der Familienkasse (CNPF) beantragt werden.
Weitere Infos gibt es auch auf der Internetsite der CNPF.
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