Die Schulanfangszulage “L’Allocation de Rentrée scolaire”bekommt in Luxemburg jedes Kind am dem ersten Schuljahr, wenn es auch Anspruch auf Kindergeld hat.
Daher gilt die Regelung auch für den Nachwuchs von Grenzgängern.

Der Höhe der Zulage liegt dabei die Kategorisierung der Berechnung des Kindergeldes zugrunde, außerdem spielt das Alter des Schulkindes eine Rolle.
Die jährlich gezahlte Schulanfangszulage wird demnach wiefolgt berchnet:

 

 1 Kind ab 6 Jahre  113,15 Euro           
 1 Kind ab 12 Jahre  161,67 Euro
 Kind ab 6 Jahre bei 2 Kindern  194,02 Euro
 KInd ab 12 Jahre bei 2 Kindern  242,47 Euro
 Kind ab 6 Jahre bei 3 oder mehr Kindern  274,82 Euro
 Kind ab 12 Jahre bei 3 oder mehr Kindern  323,34 Euro

 

Die Schulanfangszulage wird in der Regel übrigens automatisch mit dem Kindergeld für den Monat August überwiese – es muss also nicht extra ein Antrag gestellt werden!

Einzige Ausnahme: Sollte ein Kind zum Zeitpunkt der Einschulung noch nicht sechs Jahre alt sein, so muss der Zuschuss schriftlich bei der Familienkasse (CNPF) beantragt werden.

Weitere Infos gibt es auch auf der Internetsite der CNPF.