Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 23.04.2012 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.

Dabei handelt es sich um eine weitreichende Modernisierung des alten Abkommens vom 23.08.1958; Inhalt und Struktur entsprechen dabei dem Musterabkommen der OECD.

Das DBA Lux n.F. wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ist hinsichtlich der Steuererhebung ab dem 1. Januar des der Ratifizierung folgenden Jahres anwendbar (d.h. bei Ratifizierung noch in 2012 ab dem 1. Januar 2013).
Das hat der Deutsche Bundestag am 25. September dieses Jahres mitgeteilt.

Das neue DBA beinhaltet dabei Aspekte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, insbesondere zur Besteuerung grenzüberschreitender Zinsen, Dividenden bzw. Zahlungen auf gewinnabhängige Finanzinstrumente.

Wir stellen das neue Doppelbesteuerungsabkommen gerne als Download zur Verfügung!
Zum öffnen des PDF bitte hier klicken.

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