Die Finanz-Staatssekretäre haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen, allerdings unter deutlich verschärften Bedingungen.

Demnach soll die Verjährungsfrist künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre betragen.

Außerdem soll der Strafzins bei Hinterziehung größerer Summen deutlich angehoben werden.

Ob an der Schwelle von 50.000 Euro an hinterzogenen Steuern festgehalten wird, ab der dieser Strafzuschlag verlangt wird, sei noch offen.
Etliche Länder plädierten für eine Absenkung, hieß es.

Nicht zuletzt durch den Fall von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbetrügern weiter deutlich gestiegen.
Auch das FInanzamt Trier meldet einen enormen Anstieg an Selbstanzeigen.