Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 11/08/2014 um 00:08
Unternehmen, die im Zuge von grenzüberschreitenden Einsätzen Mitarbeiter ins Großherzogtum entsenden, müssen dies im Vorfeld der dortigen Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines ITM) melden.
Das bisherige Meldesystem wird aktuell auf eine Online-Plattform, das sogenannte „e-Détachement“, umgestellt.
Darüber hinaus wird der „Badge social“ (Sozialausweis) eingeführt, der den Ablauf von Kontrollen erleichtert.
Beides wird in wenigen Monaten für entsendende Betriebe verpflichtend werden.
Bis dahin wird das bisherige Verfahren zur Meldung der Entsendung noch akzeptiert.
Die Handwerkskammer rät ihren Mitgliedsbetrieben, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, in nächster Zeit auf das e-Détachement umzustellen.
Damit soll die richtige und reibungslose Nutzung bei Verabschiedung des neuen Gesetzes – vermutlich Ende des Jahres – gewährleistet werden.
Dieser ist zu finden auf der Internetseite der Handwerkskammer unter www.hwk-trier.de, Servicecenter, Rubrik „Arbeiten in Luxemburg“.
Unternehmen, die den Mandataire der Handwerkskammer nutzen, werden im Oktober über die Einstellung des Services zum Ende des Jahres schriftlich informiert.
Weitere Infos unter www.itm.lu oder Handwerkskammer Trier, Tel. 0651/207 107, [email protected].
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