Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag wie erwartet die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endgültig für ungültig erklärt.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist der Eingriff «von grossem Ausmass und besonderer Schwere» und verletzt die Grundrechte «des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten».
Dieser Eingriff beschränke sich „nicht auf das absolut Notwendige“.

Eine Rechtfertigung für solch schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Menschen – etwa zum Nutzen des Gemeinwohls – sah das EU-Gericht nicht. Vielmehr kommt es zum Schluss, dass der Unionsgesetzgeber mit der Richtlinie «die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit einhalten musste».

Aus den gespeicherten Daten kann laut dem EuGH abgeleitet werden, mit wem ein Nutzer wie kommuniziert, die lange und von welchem Ort aus er kommuniziert und schliesslich wie häufig er mit jemanden in Kontakt tritt.

Die Bundesregierung teilte mir, dass durch das Urteil aus Luxemburg eine neue Lage entstanden sei. Es gebe keine Richtlinie mehr, die umgesetzt werden müsse.