Steuesünder müssen sich auf spürbar schärfere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen einstellen.
In Zukunft sollen sie nach einer Selbstanzeige nur noch dann ohne Strafzahlung davonkommen, wenn der hinterzogene Betrag höchstens 25.000 Euro beträgt.
Bislang liegt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, bei 50.000 Euro.

Die Finanzminister der Länder haben bei ihrer Jahrestagung in Stralsund für einen entsprechenden Eckpunktebeschluss gestimmt.

“Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden”, erklärte die Finanzministerkonferenz.
“Eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerstraftaten darf daher nur unter engen Voraussetzungen möglich sein.”

Die Strafzinsen für alles, was darüber liegt, werden auf 10 Prozent verdoppelt. Ab einer Million Euro werden es dann 20 Prozent.

Straffreiheit soll nach dem Willen der Finanzministerkonferenz nur in Betracht kommen, wenn der Steuersünder alle Steuervergehen der zurückliegenden zehn Jahre offenlegt.

Darüber hinaus beschlossen die Minister, dass die Möglichkeit der Strafverfolgung in allen Fällen der Steuerhinterziehung erst nach zehn statt nach fünf Jahren verjähren soll.