Jeder Jugendliche soll die finanziellen Möglichkeiten haben, ein Hochschulstudium zu absolvieren.

Mit der Reform der Studienbeihilfen sollen Studenten deshalb bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 18.700 EUR unterstützt werden.

Das System ist dabei sozial gestaffelt und orientiert sich an den Bedürfnissen der Studenten.

Die Studienbeihilfen teilen sich auf in Stipendien und Darlehen.

l. Stipendien

1. Basis-Stipendium:
Jeder Student erhält jährlich eine nicht rückzahlbare Hilfe von 2.000 Euro, die an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist.

2. Mobilitäts-Stipendium
Studenten, die im Ausland studieren und dort eine Wohnung finanzieren müssen, erhalten eine nicht rückzahlbare Hilfe von 2.000 Euro jährlich.

Mit dem Mobilitäts-Stipendium will die Regierung Studierende dazu ermutigen, ein Studium im Ausland zu absolvieren und dort ihre Erfahrungen zu sammeln. Das „Erasmus-Prinzip“ ist eine Konstante in der Luxemburger Hochschulpolitik der vergangenen Jahrzehnte. Gleichzeitig berücksichtigt die Regierung mit dem Mobilitäts-Stipendium die tatsächlichen Bedürfnisse von Studenten die für Wohnungskosten aufkommen müssen, gegenüber Studenten, die noch bei ihren Eltern leben. 

3. Sozial-Stipendium:
Je nach Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern können Studenten eine nicht rückzahlbare Hilfe von maximal 3.000 Euro erhalten. Die Beträge verlaufen abnehmend bis zu einer minimalen Beihilfe von 500 Euro für Familien mit einem Einkommen von bis zu 8.644 Euro (4,5x Mindestlohn).

Mit dem Sozial-Stipendium will die Regierung auch Studenten aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, ein Studium zu absolvieren. Dies ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Aus dem Grund werden vor allem Familien mit geringem Einkommen mit dem neuen System der Studienbeihilfen bis zu 1.000 Euro jährlich mehr Unterstützung erhalten als bisher.

4. Familien-Stipendium

Für den Fall, dass ein Student ein oder mehrere Geschwister hat, die ebenfalls studieren, wird eine nicht rückzahlbare Hilfe von jeweils 500 Euro an alle studierenden Geschwister ausbezahlt.

Mit dem Familienstipendium reagiert die Regierung darauf, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind und zur Finanzierung des Studiums ihrer Kinder beitragen müssen.  Die finanzielle Mehrbelastung von zwei oder mehr Kindern die gleichzeitig studieren ist dabei jedoch erheblich. Die Regierung will die Eltern in diesem Fall entlasten und jedem Jugendlichen ermöglichen unabhängig von seiner familiären Situation ein Studium zu absolvieren.

ll. Darlehen

1. Basis-Darlehen: 
Jeder Student hat ein Anrecht auf ein zinsreduziertes Darlehen in der Höhe von 6.500 Euro jährlich. Der Zinssatz ist auf maximal 2% festgelegt.

2. Darlehen bei Nicht- oder Teilerhalt des Sozial-Stipendiums :
Den (Teil)betrag des Sozial-Stipendiums, der dem Studenten aufgrund des Einkommens seiner Eltern nicht zusteht, kann der Student als zinsreduziertes Darlehen beziehen. Als Beispiel kann ein Student der 500 Euro als Sozial-Stipendium erhält, noch bis zu 2.500 Euro als zinsreduziertes Darlehen aufnehmen. Dieses Darlehen kann zusätzlich zu den 6.500 Euro Darlehen aufgenommen werden, auf die jeder Student ein Anrecht hat.

Mit dem zinsreduzierten Darlehen im Bereich des Sozial-Stipendiums will die Regierung auch Studenten aus einkommensstärkeren Familien zu einer weitgehenden finanziellen Autonomie verhelfen.

Einschreibegebühren

Die Einschreibegebühren an der Hochschule werden Ihnen, abhängig von Ihrer Situation, bis zu 3700€ zurückerstattet. Nach Abzug von 100€ (Pauschalbetrag), wird die Hälfte dem Stipendium und die andere Hälfte dem Darlehen hinzugefügt.

Beispiel bei Einschreibegebühren von 900€:
100€ (Pauschalbetrag)
400€ werden dem Stipendium hinzugefügt
400€ werden dem Darlehen hinzugefügt

Formulare zum Download

Das Formular muss bis spätestens 30. November 2014 mit den erforderlichen Belegen an das Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung (Centre de documentation et d’information sur l’enseignement supérieur – CEDIES) zu schicken oder dort abzugeben.

Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung
209, route d’Esch
L-1471 Luxembourg
www.cedies.public.lu