Der Anstieg der Arbeitskosten hat sich in der Eurozone im zweiten Quartal spürbar beschleunigt.
Darüber hat die Statistikbehörde Eurostat informiert.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich demnach die Arbeitskosten pro Stunde um nominal 1,2 Prozent (Vorquartal: 0,6 Prozent) erhöht.
Auch in der gesamten EU erhöhten sich die Arbeitskosten um ebenfalls 1,2 Prozent (1,0 Prozent).

Im Vergleich innerhalb der Großregion fällt besonders Luxemburg auf.
Lagen die gesamten Arbeitskosten in der gewerblichen Wirtschaft pro Stunde im Großherzogtum im zweiten Quartal 2013 noch bei 2,7 Prozent, so betrug die Quote im zweiten Quartal 2014 bereits 4,8 Prozent.
In Deutschland hat sich der Wert von 0,7 Prozent auf 1,9 Prozent erhöht und in Frankreich von 0,4 auf 1,0 Prozent.
In Belgien sind die Arbeitkosten im gleichen Zeitraum von 2,0 Prozent auf 1 Prozent gefallen.

Von den Mitgliedstaaten, für die Daten für das zweite Quartal vorliegen, verzeichneten Estland (plus 7,3 Prozent), die Slowakei (plus 6,0 Prozent), Lettland (plus 5,9 Prozent), Litauen (plus 5,1 Prozent) und Rumänien (plus 5,0 Prozent) die höchsten Anstiege der Arbeitskosten für die gesamte Wirtschaft.

Im Euroraum stiegen die Arbeitskosten pro Stunde im zweiten Quartal 2014 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal um 2,5% in der Industrie, um 0,7% im Baugewerbe, um 0,9% im Dienstleistungssektor und um 0,6% in der hauptsächlich nicht-gewerblichen Wirtschaft. In der EU28 erhöhten sich die Arbeitskosten pro Stunde um 2,8% in der Industrie, um 0, 4% im Baugewerbe, um 0,9% im Dienstleistungssektor und um 0,7% in der hauptsächlich nicht-ge werblichen Wirtschaft

Hintergrund

Der Arbeitskostenindex ist ein Konjunkturindikator, der die Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde, welche den Arbeitgebern für die Beschäftigung der Arbeitnehmer entstehen, abbildet.
Er wird berechnet, indem die Arbeitskosten durch die Anzahl der Arbeitsstunden dividiert werden.
Daher beeinflusst die Entwicklung beider Variablen, d.h. der Arbeitskosten und der Arbeitsstun den, die Entwicklung des Index.
Die vierteljährlichen Veränderungen der Arbeitskosten pro Stunde werden für die gesamten Arbeitskosten und die Hauptkomponenten, nämlich für Löhne und Gehälter (Lohnkosten) und für die Arbeitskosten außer Löhnen und Gehältern (Lohnnebenkosten), gemessen.
Die gesamten Arbeitskosten umfassen Lohnkosten und Lohnnebenkosten abzüglich Subventionen.
Hierzu gehören nicht Kosten der beruflichen Weiterbildung oder sonstige Ausgaben, wie Einstellungskosten, Ausgaben für Berufskleidung usw.
Die Lohnkosten umfassen Direktvergütungen, Prämien und Zulagen, die vom Arbeitgeber als Entgelt für geleistete Arbeit in Form von Geld- oder Sachleistungen an den Arbeitnehmer gezahlt werden, vermögenswirksame Leistungen, Vergütungen für nicht gearbeitete Tage sowie Vergütungen in Form von Sachleistungen, wie Verpflegung und Getränke, Benzin, Firmenwagen usw.
Die Lohnnebenkosten umfassen die Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich der mit der Beschäftigung verbundenen Steuern, die als Arbeitskosten gelten, abzüglich der Zuschüsse, die direkte Lohn- oder Gehaltszahlungen des Arbeitgebers teilweise oder ganz ersetzen sollen.

Das gesamte Dokument von Eurostat gibt es hier.