Das Rezept des Tages: Nutzen Sie vor dem Jahresende noch Steuervorteile
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 17/11/2014 um 00:11
Das ist eine der Hauptzutaten des Rezepts …
Eine Lebensversicherung ist eine Sparform, mit der Sie Schritt für Schritt Kapital bilden, für Ihr Alter vorsorgen und Ihre Steuerabzüge optimieren können.
Sie planen monatliche Zahlungen. Die Laufzeit des Vertrages ist auf 10 Jahre festgesetzt, und nach dessen Ablauf wird Ihnen das Sparguthaben in Form von Kapital ausgezahlt.
Sie entscheiden dann, was Sie damit machen wollen: ein ehrgeiziges Projekt verwirklichen oder eher einen angenehmen Ruhestand genießen.
Und zum Dessert …
Mit Ihrer Lebensversicherung können Sie Ihre Steuerbelastung senken, weil Sie von
verschiedenen nicht unerheblichen Abzügen profitieren.
Hält dieses Gericht auch vor?
Mit der Lebensversicherung denken Sie an Ihre Angehörigen und senken gleichzeitig Ihr steuerpflichtiges Einkommen:
Von den gezahlten Prämien können Sie bis zu 672 EUR pro Jahr und Haushaltsmitglied von der Steuer absetzen.
Eine Prise Sicherheit nicht vergessen!
Im Todesfall können Sie sicher sein, dass das Sparguthaben an Ihre Begünstigten gezahlt wird.
Mehr Infos auf: https://www.bil.com/de/privatkunden/steuern/Seiten/allgemeines.aspx
* Haushalt bestehend aus einem Paar mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern
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herbea
Doch, auch Risiko LV's sind absetzbar und das auch wenn sie im EU-Ausland abgeschlossen werden..Wichtig ist bei den LV's, dass ein Risiko versichert ist und nicht nur ein Kapitalaufbau (Sparprodukt) vorhanden ist. Bei Kapital LV's ist also ein Mindesttodesfallschutz nötig.
Ansonsten sind in dem Freibetrag von 672 € /HH mitglied alle Versicherungen absetzbar, die eines der folgenden Risiken versichert: Lebens/Todesfall, Unfall, Krankheit, Haftpflicht (privat/ Auto) und zwar egal in welchem EU-Staat sie abgeschlossen ist.
BausparvertrÄge ist schwieriger, aber die deutschen Verträge sind auch absetzbar, da die lux. Bausparkassen alle Töchter oder Zweigstellen der deutschen Bausparkassen sind. Die frz. 'plan d'épargne logement' funktionieren meist anders und sind daher in der Regel nich absetzbar.
@ Mehrsau
Ich weiß, man darf an das Steuerrecht üblicherweise nicht mit Logik herangehen, aber ich versuche es trotzdem mal. Die o.g. Seite der BIL sagt folgendes:
"Die luxemburgischen Gesetze sehen Steuerabzüge und -befreiungen vor, mit denen Sie Ihre Steuern senken können, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben oder sich für eine Steuererklärung in Luxemburg entschieden haben, auch wenn Sie dort nicht Ihren Wohnsitz haben. Denken Sie daran, bevor Sie ein Jahr später Ihre Steuererklärung ausfüllen!
Steuerlich abzugsfähig sind:
■Ein Teil der Sollzinsen Ihrer persönlichen Darlehen und Ihrer Immobiliendarlehen;
■Ein Teil Ihrer Lebensversicherungsprämien, Ihrer Rentensparverträge und Ihrer Bausparverträge;
■Verschiedene Spenden und Zuwendungen an NGO."
Davon ausgehend, dass auch Zinsen für Darlehen, die man bei nicht-luxemburgischen Banken aufgenommen hat, nach den üblichen Höchstbeträgen abzugsfähig sind, sollten auch LV-Prämien bei nicht-luxemburgischen Versicherungsunternehmen abzugsfähig sein. Allerdings lässt die Formulierung den Schluss zu, dass es sich bei den abzugsfähigen Lebensversicherungen um Prämien zu Kapital-Lebensversicherungen handelt, nicht etwa um Risiko-Lebensversicherungen. Bei letzteren fehlt nämlich bekanntlich der Sparanteil.
Mehrsau
Hallo, gilt das auch für Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen, die man in Deutschland abgeschlossen hat?
mfg
Mehrsau