Lohnsteuererklärung 2014: Formular da
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von
KaptanListe
am 18/02/2015 um 00:02
- sein in Luxemburg steuerpflichtiges Jahreseinkommen überschreitet 100.000 Euro;
- es werden gleichzeitig mehrere verschiedene in Luxemburg steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit bzw. Renten/Pensionen bezogen, die dem Quellensteuerabzug unterliegen, und das in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen beträgt mehr als 36.000 Euro bei Steuerklasse 1 oder 2 bzw. mehr als 30.000 Euro bei Steuerklasse 1A (Beispiele: Ein Steuerpflichtiger ist in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ein Renten-/Pensionsempfänger bezieht mehrere Renten/Pensionen, eine Person befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und bezieht daneben eine Rente/Pension, verheiratete und zusammenveranlagte Steuerpflichtige erhalten beide Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bzw. Renten-/Pensionseinkünfte, ein Ehepaar, bei dem ein Ehepartner berufstätig ist und der andere eine Rente/Pension bezieht, usw.);
- das nicht dem Quellenabzug unterliegende luxemburgische Einkommen (wie etwa Einkünfte von einem ausländischen Arbeitgeber, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien, usw.) überschreitet 600 Euro;
- das steuerpflichtige luxemburgische Einkommen umfasst, neben weiteren beruflichen Einkünften, mehr als 1.500 Euro an Tantiemen pro Jahr;
- das luxemburgische Einkommen besteht ausschließlich aus Tantiemen, deren Bruttobetrag 100.000 Euro pro Jahr überschreitet;
- der Steuerpflichtige wird von der Steuerverwaltung aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Quelle: Guichet
Nichtansässige mit Wohnsitz in Deutschland, haben ihre luxemburgische Einkommensteuererklärung abzugeben bei der:
Administration des Contribution Directes
Bureau Luxembourg Z
2, rue de la Gare
L-5540 Remich
Liegt keine Pflichtveranlagung vor, kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine freiwillige Veranlagung gestellt werden.
Diese geht an:
Administration des Contribution Directes
RTS Non-Résidents
5, rue de Hollerich
L-2982 Luxembourg
Zum Formular 100D für die Einkommensteuererklärung 2014 geht es hier als PDF-Download.
Weitere Steuerformulare stehen hier als Download bereit.
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@ RoSt
Ohne dass ich eine wirkliche Ahnung hätte, leite ich das mal von den Begrifflichkeiten ab: wenn man aufgefordert wird eine Steuererklärung zu machen, dann MUSS man die Steuererkläung machen, es handelt sich somit um eine Form der Pflichtveranlagung (ebenso, wenn andere Voraussetzungen vorliegen, die den Steuerzahler zu einer Veranlagung verpflichten). Alle anderen KÖNNEN eine Steuererklärung machen und machen somit eine freiwilllige Veranlagung.
Ob das so stimmt, dafür lege ich meine Hand mal nicht ins Feuer. Wir reden immerhin von Beamtendeutsch... :bigsmile:
Jumbo
Gelten die im Artikel gemachten Ausführungen auch für dt. Grenzgänger die in Rente sind????
Glaube eher der Artikel ist für alle Luxemburger gedacht.
Jumbo
Jetzt auch mal eine Frage:
Gelten diese Inhalte oben auch für Grenzgänger??????
Laut Gewerkschaft bezieht sich dies nur auf Luxemburger inklusive luxemburgische Rentner.
Wer weis Bescheid
RoSt
Moien,
mich verwundert auch die Aussage "Liegt keine Pflichtveranlagung vor, kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine freiwillige Veranlagung gestellt werden."
Ich habe schon von Leuten gehört die aufgefordert wurden die StE 2014 bis Ende März diesen Jahres einzureichen? Was gilt denn nun?
Zitat: "Das Formular für die Einkommensteuererklärung 2013 für Luxemburg steht ab sofort online zur Verfügung. (...) 18/02/2015"
Und ab wann kann man das Formular für 2014 bekommen? Ich habe nämlich nächstes Jahr Weihnachten schon etwas vor... :bigsmile: