Der Bundestag hat nach zähen Verhandlungen die Mietpreisbremse beschlossen.

Das Gesetz zur Mietrechtsreform sieht unter anderem vor, dass bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Die neue Regelung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden und könnte bereits im Juni 2015 in Kraft treten.

“Das ist ein richtig guter Tag für Mieterinnen und Mieter in Deutschland”, betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach der Bundestagsabstimmung.
Die Mietpreisbremse solle dafür sorgen, “dass die Mieten nicht weiter explodieren”, und sei daher “wichtig für Normalverdiener, für Leute mit nicht so viel Einkommen, für Leute mit Kindern, die eine größere Wohnung suchen, ohne dass sie aus ihrem Quartier vertrieben werden”.
Inzwischen würden sogar Normalverdiener immer stärker an den Stadtrand verdrängt, so Maas.

Nicht gelten soll die Mietpreisbremse für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen. 
Die Mietpreisbremse ist in erster Linie für Gebiete mit “angespanntem Wohnungsmarkt”.
Diese Gegenden werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt.

Bei der regional unterschiedlichen Maklercourtage gilt in Zukunft das Bestellerprinzip.
Wer den Makler beauftragt hat, muss auch die Gebühr bezahlen.
In der Praxis ist dies laut deutschem Justizministerium meist der Vermieter.
Maklerverbände haben bereits angekündigt, unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes Verfassungsklage einzureichen.
Dieses sogenannte Bestellerprinzip gilt auch bei der Vermittlung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses.