Arbeitnehmer in Vollzeit haben in Luxemburg ein Anrecht auf mindestens 25 Urlaubstage im Jahr; je nach (Tarif-)Vertrag kann der Jahresurlaub auch höher sein.
Doch auf wieviele Urlaubstage im Jahr hat ein Arbeitnehmer in Luxemburg Anspruch, der in Teilzeit beschäftigt ist?

Bei der Berechnung für den Jahresurlaub eines Teilzeitbeschäftigten kommt es auf die vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit an.

Die Berechnung erfolgt dabei wiefolgt:
5 Urlaubswochen (also wie das Vollzeit-Maximum) x Wochenarbeitszeit in Stunden = Jahresurlaub in Stunden.
Das bedeutet zum Beispiel für jemanden, der eine Vier-Tage-Woche hat, also 32 Stunden in der Woche arbeitet:
5 x 32 = 164 Stunden = 5 Wochen Jahresurlaub.

Zur Vereinfachung haben wir eine Berechnungstabelle der ITM beigefügt.

 
Wichtig ist auch die Regelung der Feiertage bei Teilzeit.
Mehr Infos dazu gibt es hier.