Durch technische Probleme ist es bei der Ausstellung der Steuerkarten 2015 für nicht ansässige Lohn- und Rentenempfänger zu Verzögerungen gekommen.

Das teilt die zuständige Behörde mit.

Sollte ein nicht ansässiger Lohn- oder Rentenempfänger die Steuerkarte 2015 nicht abgeben, ist der Arbeitgeber oder die Rentenkasse gebeten, die Quellensteuer gemäß der Steuerkarten 2014 zu verrechnen und nicht den Höchstsatz von 33% zu erheben. Diese Übergangsregel gilt bis zum 31. Mai 2015 und betrifft ausschließlich nicht ansässige Steuerpflichtige.

Um eine rasche Ausstellung der Steuerkarten 2015 zu gewährleisten, sind nicht ansässige Steuerpflichtige gebeten, das RTS Ausstellungsbüro wenn möglich nicht zu kontaktieren.