Arbeitsrecht
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 17/04/2015 um 00:04
Wie ist die Beschäftigungsquote?
Im 1. Quartal 2014 gab es laut Statistikbehörde Statec 366.473 Angestellte in Luxemburg.
161.471 von ihnen waren Grenzgänger, das entspricht einer Quote von mehr als 44%.
80.561 der Grenzpendler waren aus Frankreich (49,8%), 39.980 aus Deutschland (24,8%) und 40.930 aus Belgien (25,3%).
Ist es wirklich interessant, die im Großherzogtum zu arbeiten?
Der Arbeitslohn in Luxemburg liegt nicht selten über dem der Nachbarländer, hinzu kommt das niedrige Niveau der Sozialabgaben (sowohl für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
HInzu kommt eine enorm hohe Kaufkraft in der Stadt Luxemburg.
Als Nachteil ist sicher ein hohes Verkehrsaufkommen zu sehen, besonders zu Zeiten des Berufsverkehrs.
Wer sich hingegen dazu entscheidet, auch in Luxemburg wohnen zu wollen, muss sich über enorm hohe Preise für Miet- und Kaufimmobilien bewusst sein.
Die Preise sind dabei deutlich höher als außerhalb des Großherzogtums, unterscheiden sich aber auch innerhalb des Landes.
Hier informieren wir über wichtige Aspekte zum Thema Arbeitsrecht!
Alles über den Arbeitsvertrag
Was muss ich über den Arbeitsvertrag wissen und wie ist das mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen?
Wie sehen in Luxemburg die Regelungen für die Probezeit aus?
Wie sieht es aus, wenn ein bestehender Arbeitsvertrag aufgelöst werden soll?
Was ist zu beachten, wenn es um Kündigung, Fristen oder eine mögliche Abfindung geht?
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt, wie in Deutschland, 40 Stunden bei 25 Tage Mindesturlaub im Jahr, einige Tarifverträge (z.B. in der Finanzbranche) garantieren zusätzliche Urlaubstage.
Das Gesetz in Luxemburg sieht ausserdem Sonderurlaub für verschiedene Ereignisse vor (Tod, Heirat, Umzug etc.).
Für mehr Infos zu Arbeitszeit, Urlaubsregelungen und Feiertagen bitte auf den jeweiligen Link klicken!
Hier nochmals alle nützlichen Links zusammen:
Der Arbeitsvertrag
Die Probezeit
Kündigung, Fristen und Abfindung
Auflösung des Arbeitsvertrages
Der OGBL, die Gewerkschaft Nr. 1 der Grenzgänger in Luxemburg und in der Großregion, steht Ihnen in allen Fragen betreffend das Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.ogb-l.de
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Williamdeema
Hallo Zusammen ich bin neu hier sollte mein Post hier falsch sein bitte verschieben. Ich habe folgendes Problem und zwar geht es um die Schlechtwettergeld regelung. Ich bin in Deutschlang angestellt und Arbeite in Lux. Im Januar und Februar hatten wir Witterungsbedingten Arbeitsausfall in Lux. Nun sagt mein chef er bekommt vom Arbeitsamt kein Geld und auch von Lux kein Geld für Saison Kurzarbeitergeld und mir würde dann nichts zustehen. Ist dem so???? Was ist wenn es 4 Wochen Schnee hat??
Williamdeema
Hallo Zusammen ich bin neu hier sollte mein Post hier falsch sein bitte verschieben. Ich habe folgendes Problem und zwar geht es um die Schlechtwettergeld regelung. Ich bin in Deutschlang angestellt und Arbeite in Lux. Im Januar und Februar hatten wir Witterungsbedingten Arbeitsausfall in Lux. Nun sagt mein chef er bekommt vom Arbeitsamt kein Geld und auch von Lux kein Geld für Saison Kurzarbeitergeld und mir würde dann nichts zustehen. Ist dem so???? Was ist wenn es 4 Wochen Schnee hat??
@revolting: genau das wollte ich auch gerade anmerken. Die Lux. Rente muss und wird in Lux. versteuert, die deutsche - falls natürlich ein Anspruch besteht in D plus Progressionsvorbehalt.
zu Weihnachtsgeld kann ich nix sagen
revolting
btw. ist die Luxemburger Rente doch seit 2014 zu 100% in Luxemburg zu versteuern. In Deutschland nur Progressionsvorbehalt (und nur da wären es dann 2% weniger)
fleur2
Ich tendiere dorthin. Danke.
PsstGeheim
Dann musst du dir wohl ausrechnen was für dich günstiger ist, 2% Rente weniger zu versteuern zu einem künftigen Einkommenssteuersatz der noch unbekannt ist und für eine Lebenslänge die noch unbekannt ist oder erst 2017 zu gehen und das Weihnachtsgeld mitzunehmen. Ich denke ja, das macht unter dem Strich keine so große Differenz aus. Ich würde an deiner Stelle, ohne die genauen Umstände zu kennen, einen feinen Schnitt zusammen mit dem fiskalischen Steuerjahr machen und ab 01.01. in Rente gehen.
fleur2
Ich mache den Renteneintritt davon abhängig, da man pro Jahr 2 % mehr Rente in D versteuern muss. Gehe ich im Dezember, spare ich mir die 2 % lebenslang.
Deshalb liegt mir an einer vorzeitigen Klärung.
PsstGeheim
Wenn du also auch nicht jährlich unterschrieben hast, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, dann könntest du gute Chancen haben, die Zahlung zu erhalten und zu behalten. Warte doch einfach ab.
fleur2
Es ist nichts schriftlich festgehalten, jedoch wird das Weihnachtsgeld jedes Jahr gezahlt, sodass ich das für eine "betriebliche Übung" halte.
Nur ist mir nicht klar, ob es diese Zahlung auch gibt, wenn man am Ende des Jahres den Betrieb aus Altersgründen verlässt.
Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
PsstGeheim
Was ist denn in deinem Arbeitsvertrag oder in einem eventuell für dich geltenden Tarifvertrag geregelt ?
fleur2
Kann mir jemand sagen, ob mir ein bisher regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld für 2016 zusteht, wenn ich ab Januar 2017 in Rente gehe? Anteiliger Betrag 11/12 bei Rentenbeginn im Dezember 2016?
Ich habe nirgends einen entsprechenen Eintrag gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
vadronovoxype
Hallo zusammen,
kann mir jemand einen guten deutschsprachigen Anwalt für Arbeitsrecht in Luxemburg empfehlen???
Vielen Dank.
Releena
"ddt.6.a.9.
Wie wird die Schutzfrist von 26 Wochen berechnet?
Für die Berechnung der 26 Wochen müssen die Kalendertage und nicht die Werktage (Tage, an denen gearbeitet wird) berücksichtigt werden.
Eine Unterbrechung von 26 Wochen durch einen Wiederbeginn der beruflichen Beschäftigung und eine darauffolgende neuerliche Krankheitsperiode stellt den Beginn einer erneuten Kündigungsschutzperiode von 26 Wochen dar.
Die Frist von 26 Wochen kann auch durch einen Erholungsurlaub unterbrochen werden."
http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/maladie/protection-licenciement-maladie.html#anchor87e793be-c9c5-4740-8be7-8901d8d1eeaf
tremersands
Vielen Dank für Deine Antwort. Ist es denn so das die 26 Wochen aneinander hängend sein müssen u nur dann zählen, oder geht es um irgendwie 26 Wochen in einem bestimmten Zeitraum, die auch gestückelt zusammen gezählt werden?
Vielen Dank für Deine/ Eure Mühe
Juergen1964
Also nach 26 KW kann Dich dein Arbeitgeber kündigen, ist ganz Legal.
Kannst in " Guichet.lu " nachlesen.
tremersands
Hallo,
Kann mir vielleicht jemand helfen bei der Frage ob die 26 Wochen Kündigungsschutz bei Krankheit, wieder neu angefangen werden zu zählen bei einer Unterbrechung?
In meinem Fall bin ich seit 4 Monaten krank geschrieben u wurde alternativ an massiven HWS Problemen behandelt. In 2 Wochen sind die abgeschlossen u ich werde wieder arbeiten gehen.
Falls die Beschwerden allerdings wieder autreten kann eine OP und alles was danach kommt wie Rehabilitation usw nicht vermieden werden. ..
Kann hier jemand helfen?
Vielen Dank! !!