Arbeiten: Steuern und Finanzen
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 27/05/2015 um 00:05
In Luxemburg einen Job zu haben bedeutet für einen Arbeitgeber ersteinmal, einen geringeren Steuersatz zu haben, als in Deutschland.
Es bleibt vom Bruttolohn also netto mehr übrig.
Das hört sich erstmal gut an – besonders, wer neu nach Luxemburg kommt, sollte aber wissen, dass viele Arbeitgeber auch versuchen, mit diesem Argument den Bruttolohn im Vorfeld zu drücken.
Jeder Arbeitnehmer benötigt eine Lohnsteuerkarte, die man selber beantragen muss.
Zuständig für die Ausgabe der Steuerkarte an „Grenzgänger“ (d.h. Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb Luxemburgs, Ihr Beschäftigungsort ist jedoch in Luxemburg) ist das
Bureau d’imposition RTS Luxembourg Non-résident.
Es kann einige Wochen dauern, bis man die Lohnsteuerkarte bekommt (in der Regel 4-6 Wochen), die dann dem Arbeitgeber auszuhändigen ist.
Weitere Infos zum Antrag der Lohnsteuerkarte gibt es hier.
Weit verbreitet ist die Meinung, sobald man in Luxemburg arbeite, habe man mit dem deutschen Finanzamt „nichts mehr zu tun“. In vielen Fällen stimmt dies auch. Eine Steuererklärungspflicht in Deutschland kann allerdings bestehen, sobald zusätzlich zu den luxemburger Lohneinkünften auch noch sonstige deutsche Einkünfte kommen oder ein Ehepartner in Deutschland arbeitet. Schwierig wird es vor allem dann, wenn der Arbeitsort nicht nur in Luxemburg, sondern auch in Deutschland und/oder weiteren Staaten liegt.
Es kann also durchaus sein, dass auch in Deutschland eine Lohnsteuer entrichtet werden muss.
Besonders als Luxemburg-Neuling empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
Wichtige Infos zu diesem Thema gibt es hier.
Das Formular für die Lohnsteuererklärung bieten wir hier als Download an.
Auch in Luxemburg spielen Werbungskosten eine wichtige Rolle, wenn die Lohnsteuererklärung ansteht!
Infos dazu gibt es hier.
Nützliche Links zusammengefasst:
- Woher bekomme ich meine Lohnsteuerkarte?
- Muss ich auch in Deutschland Steuern zahlen?
- Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Formular Lohnsteuererklärung
- Mindestlohn in Luxemburg
Der OGBL, die Gewerkschaft Nr. 1 der Grenzgänger in Luxemburg und in der Großregion, steht Ihnen in allen Fragen betreffend das Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.ogb-l.de
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Tatkaasmall
Guten Tag an allen
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diese Nachricht an Ihren Familienmitgliedern, Freunden und anderen.
E-Mail: [email protected]
Balterswil,Aadorferstrasse 19
Danke
Chrisausrpl
Hallo an alle Leser !!
Ich bin seid vielen Jahren vollzeit in Lux Beschäftigt. Da meine Frau schwer Krank war hatte sie keine Arbeit, zumal auch die Kindererziehung ein großteil ihrer Zeit beanspruchte.
Nun ist sie wieder fit und arbeitet auf 400 Euro basis in Deutschland.
Da die Arbeit ihr super von der Hand geht , und meine Frau Beruflich auch weiter kommen möchte hat ihr Arbeitgeber ihr nun eine Teilzeitstelle angeboten.
Meine Frage ist nun, inwiefern sich da nun Finanziell zwecks Steuern was ändert? Ich mach seid 8 Jahren kein Lohnsteuerjahresausgleich mehr, und meine Frau hat glaub ich noch nie einen gemacht. Auch in Lux haben wir beide noch keinen Gemacht.
Wir sind verheiratet und haben 3 Kinder.
kann mir jemand paar wichtige änderungen nennen, bzw mir sagen worauf ich zu achten habe ?