Reisende können sich auf einen besseren Rechtsschutz bei Pauschalreisen einstellen.

EU-Ministerrat einigte sich am Donnerstag in Brüssel auf ein Gesetz, das die Position der Verbraucher besonders bei Online-Buchungen stärkt, wie der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, in Brüssel mitteilte.
“Die neue Richtlinie wird die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere bei Online-Buchungen verbessern”, so Gillen.
Mit der Neuregelung weitet die EU bestehende Vorschriften für traditionelle Pauschalreisen aus. “Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Kunden im Internet häufig über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet werden”, so Billen. “Diese sogenannten “Click-Through”-Buchungen können auch zu einer Pauschalreise führen.” Dabei tauschen verschiedene Online-Anbieter Daten des Kunden untereinander aus.
Bestimmte Angebote aus dem Internet werden also künftig zudem neu in die Kategorie „Pauschalreise“ eingestuft.
Damit genießen sie künftig den auch für alle anderen Pauschalreisen geltenden Schutz.
Die Regelung gilt aber auch dann, wenn Kunden „über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet werden“, wie der deutsche Staatssekretär Billen erklärte.
Völlig unverbunden dürfen die Angebote im Internet also nicht sein.
Wenn beispielsweise auf einer Internetseite ein Flug und ganz unabhängig davon auf einer anderen Seite ein Hotel gebucht wird, würde dies nicht unter den neuen Schutz fallen.

Die neue Richtlinie ersetzt die derzeitigen EU-Vorschriften zu Pauschalreisen und hat zum Ziel, diese an die Marktentwicklungen anzipassen, um den Bedürfnissen von Verbrauchern und Unternehmen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden.
Einer der Hauptvorteile der Reform ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass Kunden künftig nicht mehr zwischen Fluggesellschaft, Hotel und Mietwagenverleih hin- und hersuchen müssen, wer für ein Problem haftbar ist.