Am Freitag hat der luxemburgische Regierungsrat einen Gesetzesvorschlag über die Reform des Kindergeldes angenommen, der im Laufe dieses Jahres in Kraft treten müsste.

Einheitsbetrag von 265 Euro

Konkret wurde der Einheitsbetrag von 265 Euro für jedes Kind, das in das System eintritt, eingeführt. Es ist jedoch anzumerken, dass die bereits geborenen Kinder weiter den Basisbetrag des Kindergeldes bekommen (Kindergeld + Extra-Guthaben für das Kind), der aktuell bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt wird.

Hingegen wird für die Kinder, die bei Inkrafttreten der Reform keine luxemburgischen Familienleistungen beziehen, das Guthaben für das Kind in das Kindergeld integriert werden und jedes Kind wird den neuen Betrag von 265 Euro bekommen.
Das betrifft alle Kinder, die nach dem Inkrafttreten der Reform in Luxemburg geboren oder nach Luxemburg gekommen sind, aber auch die Kinder von Grenzgängern, die nach diesem Datum begonnen haben, in Luxemburg zu arbeiten.

Zum Beispiel wird eine Familie, die ein einziges Kind bekommt, dank der Reform mehr Geld erhalten als im Moment: Sie wird 285 Euro pro Monat bekommen, während eine Familie, die bereits Kindergeld bezieht, nur 278,65 Euro bekommt.

Ein anderes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern (jünger als 6 Jahre) bezieht heute 594,48 Euro, während eine Familie, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in das System eintreten wird, einen geringeren Betrag bekommen wird: 530 Euro, das sind 64,48 Euro weniger pro Monat und 773,76 Euro weniger pro Jahr!

Sehen Sie die Details der Berechnungen unter dem Artikel mit Beispielen für 1, 2, 3 und 4 Kindern

Außerdem wurde der Betrag für den Alterszuschuss erhöht und dies betrifft dieses Mal alle (aktuelle und neu in das System eintretende Bezieher von Kindergeld). Er wird auf 20 Euro aufgerundet (anstatt 16,17 Euro im Moment) für Kinder zwischen 6 und 11 Jahre und auf 50 Euro (anstatt 48,52 Euro) für Kinder, die 12 Jahre oder älter sind.

Einheitsbetrag für den Schuljahresanfang

Die Beihilfe zum Schuljahresanfang, die an die Eltern gezahlt wird, die in Luxemburg Familienleistungen beziehen und die ein Kind haben, das mindestens 6 Jahre alt und in einer Grundschule angenommen ist, wird sich ebenfalls entwickeln.

Die Regierung hat einen einheitlichen Betrag eingeführt, der sich auf 115 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und auf 235 Euro für Kinder älter als 12 Jahre beläuft.

Schließlich wird die spezielle zusätzliche Beihilfe für behinderte Kinder unter 18 Jahren von 185,60 Euro auf 200 Euro erhöht werden.

Vergleichende Tabelle*: Mit einem oder mehreren Kindern, heute und nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, davon ausgehend, dass jedes Kind dasselbe Alter hat.

1 Kind
  aktuell Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Unterschied pro Monat
Kind jünger als 6 Jahre 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ (Boni)
= 262,48€
265€ (Einheitsbetrag) + 2,52€
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ (Boni) + 16,17€ (Alterszuschuss)
= 278,65€
265€ + 20€ (Alterszuschuss)
= 285€
+ 6,35€
Kind 12 Jahre alt und älter 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ (Boni) + 48,52€ (Alterszuschuss)
= 311€
265 + 50
= 315€
+ 4€
2 Kinder
  aktuell Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Unterschied pro Monat
Kind jünger als 6 Jahre 440,72€ (Kindergeld) + (76,88€x2) 

594,48€
265 + 265
= 530€
– 64,48€
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt 440,72€ + (76,88€x2) + (16,17€x2) 

626,82€
(265×2) + (20×2)
= 570€
– 56,82€
Kind 12 Jahre alt und älter 440,72 + (76,88€x2) + (48,52€x2) 

691,52€
(265×2) + (50×2)
= 630€
– 61,52€
3 Kinder
  aktuell Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Unterschied pro Monat
Kind jünger als 6 Jahre 802,74€ + (76,88€x3)
= 1.033,38€
(265×3)
= 795€
– 238,38€
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt 802,74€ + (76,88€x3) + (16,17€x3)
= 1.081,89€
(265×3) + (20×3)
= 855€
– 226,89€
Kind 12 Jahre alt und älter 802,74€ + (76,88×2) + (48,52×3)
= 1.1178,94€
(265×3) + (50×3)
= 945€
– 233,94€
4 Kinder
  aktuell Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Unterschied pro Monat
Kind jünger als 6 Jahre 1.164,56€ + (76,88×4)
= 1.472,08€
265 x 4
= 1.060€
– 412,08€
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt 1.164,56€ + (76,88×4) + (16,17×4)
= 1.536,76€
(265×4) + (20×4)
= 1.140€
– 396,76€
Kind 12 Jahre alt und älter 1.164,56 + (76,88×4) + (48,52×4)
= 1.666,16€
(265×4) + (50×4)
= 1.260€
– 406,16€