Die Beihilfe zum Schuljahresanfang hilft den Eltern, die mit dem Schuljahresbeginn verbundenen Ausgaben abzumildern. Sie wird von der CNPF (Nationale Kasse für Familienzulagen des Großherzogtums Luxemburg) für Kinder, die mindestens sechs Jahre alt sind und in die Grundschule gehen sowie von Familienleistungen profitieren, gezahlt.

Die Zahlung erfolgt im Monat August, zur selben Zeit wie die Familienleistungen. Die Grenzgänger, die den Differenzialbetrag erhalten, bekommen die Auszahlung zur selben Zeit wie den Differenzialbetrag.

✔ Die Beihilfe zum Schuljahresanfang wird automatisch an die Kinder bezahlt, die vor dem 31. August mindestens sechs Jahre alt sind. Wenn dieses Alter bei Schuljahresbeginn noch nicht erreicht ist, kann das Kind dennoch von der Beihilfe profitieren, unter dem Vorbehalt, eine Schulbescheinigung vorzulegen.

Welche Höhe für die Beihilfe zum Schuljahresanfang?

Aktuell variiert die Höhe dieser Beihilfe je nach Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt.

Für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren beläuft sich die Beihilfe auf 113,15 €. Jedes Kind zwischen sechs und elf Jahren in der Gruppe mit zwei Kindern bekommt 194,02 € und in der Gruppe mit drei Kindern 274,82 €.
Für ein Kind, das zwölf Jahre oder älter ist, beläuft sich die Leistung auf 161,67 €. In der Gruppe mit zwei Kindern mit zwölf Jahren oder älter werden 242,47 € und 323,34 € in der Gruppe mit drei Kindern bezahlt.

Sehen Sie hier die sozialen Parameter.

Aber die Reform der Familienleistungen, die in Luxemburg vorgesehen ist, plant, einen Einheitsbetrag für jedes Kind gleichen Alters auszuzahlen.

Welche Veränderungen bezüglich der Höhe nach Inkrafttreten der Reform?

Nach dem Inkrafttreten der Reform werden die Beträge der Beihilfe zum Schuljahresanfang angepasst und dies dürfte alle Kinder betreffen.

Ein Einheitsbetrag wird für jedes Kind gleichen Alters bezahlt werden, nämlich 115 € für Kinder zwischen sechs und elf Jahren und 235 € für Kinder, die zwölf Jahre oder älter sind.

Vergleich der Beihilfe zum Schuljahresanfang heute und nach der Reform

Das Datum für das Eintreten der Reform der Familienbeihilfen in Luxemburg ist noch nicht festgelegt und wird erst am Ende des Gesetzgebungsprozesses beschlossen.

Wir können aber schon heute einen Vergleich der Elemente machen, die aktuell bekannt sind.

So wird beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern von sieben und 14 Jahren, die mit dem momentanen System aktuell einen Betrag von 436,49 € (194,02€ + 242,47€) bekommt, nach dem Inkrafttreten der Reform nur noch 350 € (115€ + 235€) erhalten, was einer Differenz von 86,48 € entspricht.

Der Unterschied ist dabei noch viel größer, wenn man eine Familie mit drei Kindern (sieben, neun und elf Jahre alt) als Beispiel nimmt. Im Moment bekommt sie eine Beihilfe zum Schuljahresanfang in Höhe von 824,46 €. Nach der Reform wird sie nur noch 345 € erhalten, was einer Differenz von 479,46 € entspricht (sehen Sie das Beispiel (1) in der untenstehenden Tabelle).

Vergleichstablle (von dem Prinzip ausgehend, dass die Kinder eines selben Haushalts zur gleichen Altersgruppe gehören)

Laut unserer Tabelle bezieht eine Familie mit zwei Kindern von 13 und 15 Jahren aktuell eine Beihilfe zum Schuljahresanfang von 484,94 (242,47 x 2). Nach der Reform wird sie 470 € bekommen (235 x 2), also 14,94 € weniger (siehe Beispiel (2)).

 

Alter der Kinder Anzahl der Kinder Aktuelles System Nach der Reform Unterschied
Zwischen 6 et 11 Jahren 1 113,15 115 + 1,85
2

194,02 x 2
= 388,04
Beispiel  

115 x 2
= 230
Beispiel  
– 158,04
Beispiel  
3 274,82 x 3
= 824,46 (1)
115 x 3
= 345 (1)
– 479,46
(1)
12 Jahre und älter 1 161,67 235 + 73,33
2 242,47 x 2
= 484,94
(2)
235 x 2
= 470
(2)
– 14,94
(2)
3 323,34 x 3
= 970,02
235 x 3
= 705
– 265,02