Krankmeldung: Was tun, wenn man sich nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort befindet?
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 18/12/2015 um 00:12
Sie sind krankgeschrieben. Da aber Ihre Heizung ausgefallen ist, wohnen Sie übergangsweise bei Ihren Eltern, nur wenige Kilometer von Ihrem zuhause entfernt. Was müssen Sie gegenüber der nationalen Gesundheitskasse CNS tun?
In einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung erinnert die CNS daran, dass der Arbeitnehmer die Verpflichtung hat, die genaue Adresse (Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk, etc.) anzugeben, an der er sich während seiner Arbeitsunfähigkeit aufhält.
Wenn die Adresse nicht mit der Heimatadresse übereinstimmt, muss sie auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben werden. Oder der Arbeitnehmer muss die CNS auf anderem Wege über die genaue Adresse informieren, z. B. per Email, Fax oder durch einen Anruf.
Hier die Kontaktdaten der nationalen Gesundheitskasse:
Caisse Nationale de Santé (CNS)
Telefon: 2757 – 4331 / 2757 – 4339
Fax: 2757 – 4343
Email: [email protected]
Zur Erinnerung: Es handelt sich nicht um die einzige Verpflichtung des Arbeitsnehmers. Er muss seinen Arbeitgeber am selben Tag der Krankschreibung von dieser informieren. Falls die Krankschreibung länger als zwei Tage dauert, muss er seinem Arbeitgeber und der nationalen Gesundheitskasse spätestens am 3. Tag seiner Abwesenheit sein ärztliches Attest zukommen lassen.
Eine andere Verpflichtung betrifft den Respekt der Ausgehzeiten. So ist kein Ausgang während der ersten fünf Tage der Arbeitsunfähigkeit erlaubt, auch wenn auf dem Attest das Gegenteil notiert ist. Ab dem sechsten Tag sind die genehmigten Ausgangszeiten, soweit es sich um keine vom behandelten Arzt abgeratenen Ausgänge handelt, zwischen 10 Uhr und 12 Uhr morgens und zwischen 14 Uhr und 18 Uhr nachmittags festgelegt.
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Moselfreund
...es reicht doch wenn du den Brief am Folgetag einwirfst;
aber der Briefkasten sollte noch am 3. Tagt geleert werden; also nicht Do zum Arzt und Freitags abends in einen Briefkasten der erst am Montag geleert wird.
Der Grund ist, das man die Ausgangssperre überhaupt kontrolieren kann... wobei ich meine persönliche Meinung zu der Zuhausezusein- Regelung schon mehrfach kund getan habe.
Es gibt überhaupt keinen Grund (außer Willkür...) , weshalb du mit einem gebrochene Am zuhause rumdösen sollst, oder mit einer Sehnenscheidenentzündung im Handgelenk nicht an die Frische Luft darfst;
In D. unterscheidet man ja noch bettlegerig krank;
aber selbst wenn der Arzt dir "Ausgang gibt" oder verordnet (Depressionen, Burn-Out) mußt du als Grenzgänger zuhause bleiben zu fixen Zeiten... . und überhaupt... .
Für mich ist das Kontrollwahn und Willkür.
Jetzt kommt bestimmt das Argument...wer zahlt, darf die Vorschriften machen... .
Aber das zieht nicht...sonst wären wir ja immer noch bei der 60-Stunden -Woche ohne Lohnausgleich und 20 Tagen Jahresurlaub ;-)
Hallo zusammen,
wie ich sehe, versteht ihr nicht auf was ich mit meiner Überspitzung hinaus möchte.
Nochmal ich möchte gerne den Sinn für diese drei Tage verstehen und warum ich ein Schreiben von der CNS erhalten auf dem noch nicht einmal das Datum steht, wann das Schreiben entweder bei der Post raus ist oder dort eingetroffen ist.
Interessant übrigens jetzt in der Weihnachtszeit, wenn sich die Post in den Filialen türmen und eventuell nicht gleich am ersten Tag abgearbeitet werden können.
So nun zu euren Anmerkungen.
Zu Info --> oben nochmal geschrieben, bei mir fehlt selbst auf dem Schreiben der CNS das Tagesdatum, egal ob jetzt bei der Post raus oder bei der CNS angekommen. Hatte ich aber schon geschrieben.
Zu GretschenHaase --> Der wichtigste Punkt ist, dass der Arbeitnehmer erst ab Tag der Krankmeldungen bei der Krankenkasse, sein Geld bekommt (siehe mein erstes Posting). Daher warum möchte die CNS die Krankmeldung innerhalb von drei Tagen. Was ist der Hintergrund? Der wichtigste Unterschied zu Deutschland den ich nachvollziehen kann. Es ist der Krankenkasse in Deutschland egal! Weil es mein Bier ist. Hab ich aber auch schon geschrieben.
Zu Sterni --> Wenn es für mich einen Sinn machen würde, würde ich in meinem Wagen (denn man weiß ja nie, wo der Unfall passiert, es könnte ja auch etwas auf der Autobahn passieren:-) ) ein Briefumschlag deponieren und per Unterschriftplanung / IkS was ich mir wöchentlich von meiner Frau vorlegen und von meinen Kindern Gegenzeichen lassen. Aber wo ist der Grund per Strafe den Arbeitnehmer dazu zu drängen, dass er sich so einen Aufwand macht.
Und zu allen anderen --> Super! Hut ab, dass ihr sogar Briefumschläge vorbereitet! Aber nun zu meiner Überspitzung. Denkt dran immer schön kontrollieren, dass das Porto auch immer ausreicht.
Aber nochmal an alle. Wo ist der Grund per Strafe den Arbeitnehmer dazu zu drängen, dass er sich so einen Aufwand macht.
Viele Grüße
Patrick Witters
Alexdelux, das bedingt jedoch, dass Du immer einen Drucker dabei haben musst. Wenn ich zum Arzt gehe sehe ich meist davon ab, mein halbes Büro mitzuschleppen. Ich bevorzuge den bereits frankierten und adressierten Umschlag für die CNS. Das hat sich als viel praktikabler herausgestellt, als immer den Drucker, Papier und ggf. Farbpatronen mit sich zu führen! ;)
Bzgl. des Portos: wenn man sich nur max. 1-2 Briefumschläge vorbereitet, dürfte das wohl kein Problem sein, lieber Nachtfalke. So häufig ändert sich das Porto auch nicht und wenn, dann weiss man i.d.R. auch weit im Voraus bescheid, DASs sich etwas ändert und hat ergo somit genug Zeit, sein Porto auf dem Briefumschlag anzupassen. Natürlich muss man hier auch wieder tätig werden - im worst case - aber Vorsicht ist doch immer noch besser als Nachsicht. Somit erspart man sich das "Rumgeheule" über die "böse" CNS, die schon nach 3 Tagen fordert, dass man seine Krankmeldung hinschicken muss. ;)
Cheerio, folks! ;)
luxinsider
In Zeiten von Internet und Handy muss man auch gar nicht zur Post.
Es gibt z.B. in Deutschland die Möglichkeit das Porto per Handy zu kaufen https://www.deutschepost.de/de/h/handyporto.html oder aus dem Internet ausdrucken bei https://www.deutschepost.de/de/i/internetmarke-porto-drucken.html.
Auch die luxemburger Post bietet die Möglichkeit Briefmarken selbst auszudrucken: https://www.post.lu/particuliers/courrier/choisir-son-mode-d-affranchissement
info
Nebenbei, sofern es mein Hausarzt ist von dem die Krankmeldung kommt reicht es das Porto bei den Mädels am Empfang zu zahlen und die schicken das mit der Tagespost weg. Und ja, ich werf auch mal was in die Kaffeekasse.
Doch aber danach musst du das original trozdem schicken ;o)
Ganz schön steinzeitlich, die KK ! email kommt wohl in deren Vokabular noch nicht vor ?
MichaelInfow
Lieber Nachtfalke,
vielleicht kannst du mir noch erklären, was das "deutsche System" vorgibt. Bei mir sagt es nämlich, dass nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V eine Vorlagefrist bei der Krankenkasse auf eine Woche nach Beginn der Erkrankung festgelegt ist. Und in Luxemburg sind es eben die drei Tage.
Und klar macht eine solche Frist Sinn. Denn spätestens wenn es um Entgeltfortzahlung geht, zählt jeder Tag.
Ich gehöre übrigens auch zu dieser Spezies die mit vorbereitetem Umschlag zum Arzt geht, meine Konservendosenhaltbarkeit könnte ich auch zum Jahresende hin mal wieder überprüfen. Danke für den Hinweis. Und noch ein kleiner Tipp von mir: Es gibt Leute wie mich, die haben Briefmarken zuhause. Und wenn ich nicht das passende Porto zur Hand habe (oder nicht weiß, wie viel ich benötige, dann gehe ich auf www.post.de und schaue nach und drucke mir ggf. eine Marke). Oder ich gehe zum Briefmarkenautomat. Oder in den Edeka, Lottoladen, wo auch immer (sofern es mein Gesundheitszustand zulässt) und kaufe mir eine Marke.
info
Wann das Schreiben bei der CNS ankommt ist völlig egal, es zählt der Poststempel. Hatte ich aber bereits geschrieben.
Ist aber auch sicher schwer zu verstehen wenn man nicht auf die Idee kommt das man Briefmarken erst dann aufkleben kann wenn man den Brief Weg schickt.
Hallo zusammen,
Hut ab, dass ihr für euren Krankenschein Vorkehrungen trifft.
Ich frage daher mal überspitzt, wie oft überprüft ihr dann euer System?
- Portohöhe noch gültig?
- Konservendosen noch haltbar?
- Hunde- / Katzen- / Vogel-Futter noch ausreichend vorhanden?
- Getränkelager reicht für eine Woche?
usw...
Wie schnell reagiert ihr dann wenn, ein Punkt nicht erfüllt ist? Direkt? Also auch Nachts an die Tanke? Denn man weiß ja nie,...
Und ob man eine Frist überhaupt setzen muss, stellt sich mir immer noch die Frage? Wie bereits geschildert, macht für mich das deutsche System einen Sinn. Das Luxemburgische leider nicht.
Was ich ganz vergessen hatte. Interessanterweise war auf den Schreiben, die ich bisher erhalten habe, noch nicht einmal ein Datum eingetragen, wann die Krankenmeldung bei der CNS eingetroffen ist.
Viele Grüße
Patrick Witters
Ich stimme Info absolut bei: wenn man miserable Posterreicbarkeiten hat, dann sorgt man vor - für den Fall der Fälle. Und ein Briefkasten findet man auf dem Rückweg vom Doc IMMER.
Nimm es doch hin: es ist eine Vorgabe der CNS. Vermutlich kommen die Grenzgänger-Krankmeldungen sehr zeitverzögert dort an und irgendwann MUSS man ja mal eine Frist setzen. Gibt ja Leute, die die Krankmeldung erst nach Wochen zusenden, weil sie es sonst immer verpeilen. Wenn mit Sanktionen gedroht wird, gehts dann meist besser.
info
Es zählt das Datum vom Poststempel, wo ist das Problem?
Ich habe mir einige Briefumschläge fertig gemacht und wenn ich beim Dok raus gehe werfe ich den Umschlag mit der Krankmeldung in den nächsten Briefkasten. Übrigens auch den Umschlag für meinen AG.
Einziger Unterschied zwischen AG und KV, meinen AG rufe ich von zuhause noch an, bzw schreibe eine mail.
Hallo zusammen,
kennt ihr diese Brief auch... Wenn man es nicht schafft, der Krankenkasse innerhalb der ersten drei Tage die Krankmeldung zu zusenden, bekommt man Post von der Krankenkasse. In der mit hohen Strafen gedroht wird.
Hat sich eigentlich mal irgendwer von der Krankenkasse da mal an den Kopf gefasst und mal über das Schreiben Gedanken gemacht?
Wenn ich morgens wegen Übelkeit etc... zum Arzt gehe, sitze ich da meistens bis zum Mittag, da Wartezimmer voll. Post schließt allerdings bei uns um 12 Uhr. Ein Brief von Deutschland nach Luxemburg dauert mindestens zwei Tage. D. h. die drei Tage einzuhalten schaffe ich nie.
Wie es in diesem Artikel so schön beschrieben ist, darf ich eigentlich während den ersten fünf Tagen nicht vor die Haustür. Was wiederum mit Strafen etc... zur Folge hätte. Also wie soll ich bitte die Krankenmeldung innerhalb von drei Tagen nach Lux senden, ohne irgendwelche Strafen etc... auszulösen?
Eine weitere Frage die sich mir stellt. Warum benötigt die Krankenkasse eigentlich diese Krankenmeldung innerhalb von drei Tagen? Wenn damit mal eine Arbeitsunfähigkeitszahlung ausgelöst werden sollte, ist es doch mein Bier wann die Krankenkasse meine Krankmeldung erhält. Eine rückwirkende Zahlung wird ja nicht durchgeführt. So ist es zumindest in Deutschland oder tickt hier Lux anders?
Viele Grüße