Die luxemburgische Steuerverwaltung (Administration des contributions directes – ACD) hat damit begonnen, die Lohnsteuerkarten für 2016 den gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen steuerpflichtigen Arbeitnehmern und Rentnern, die bereits 2015 eine Lohnsteuerkarte hatten, automatisch per Post zuzustellen.

Sie können nicht bei den ausstellenden Steuerämtern (bureaux RTS) der ACD abgeholt werden.

Falls ein Steuerpflichtiger keine Lohnsteuerkarte erhält, sollte er sich frühestens Anfang März 2016 mit der ACD in Verbindung setzen.

Nach Erhalt der Lohnsteuerkarte sollten die eingetragenen Informationen überprüft werden. Im Falle eines Fehlers kann der Steuerpflichtige eine Änderung der Daten anhand des Vordrucks 164R (Gebietsansässige) bzw. des Vordrucks 164NR (Nicht-Gebietsansässige) vornehmen lassen.

Beantragung einer Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer, die erstmalig in Luxemburg arbeiten

Bei Anmeldung eines Arbeitnehmers beim Sozialversicherungszentrum (Centre commung de la sécurité sociale – CCSS) wird dessen Lohnsteuerkarte automatisch innerhalb von durchschnittlich 30 Werktagen ausgestellt.

In folgenden Fällen werden die Lohnsteuerkarten ebenfalls automatisch und ohne Beantragung durch den Steuerpflichtigen ausgestellt:

  • Wechsel des Arbeitgebers;
  • Änderung der Firmierung oder der Anschrift eines Arbeitgebers;
  • Abmeldung des Arbeitnehmers beim CCSS;
  • Renteneintritt gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung;
  • Änderung der Haushaltszusammensetzung eines Steuerpflichtigen bei der Nationalen Kasse für Familienleistungen (Caisse Nationale des Prestations Familiales – CNPF);
  • nur bei Gebietsansässigen: Meldung einer Änderung der Adresse oder des Personenstands bei der Gemeinde.

Nicht-Gebietsansässige müssen die ACD über jede Änderung der Adresse oder des Personenstands anhand des Vordrucks 164 NR informieren.