Wer hat Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?

Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer haben:

  • der Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, der eine berufliche Qualifikation verlangt, die üblicherweise durch Unterricht oder eine mit einem offiziellem Abschlussdiplom abgeschlossene Ausbildung erworben wird;

Definitionen Offizielle Abschlussdiplome sind alle vom luxemburgischen Staat anerkannten Diplome, die mindestens einem CATP („certificat d‘aptitude technique et professionnelle“) des fachorientierten Sekundarunterrichts entsprechen:

  • der Inhaber eines CCM („certificat de capacité manuelle“), das eine mindestens zweijährige Berufspraxis in dem Beruf nachweist, für den das Diplom ausgestellt wurde;
  • der Inhaber eines CITP („certificat d’initiation technique et professionnelle“), das eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in dem Beruf nachweist, in dem das Diplom ausgestellt wurde;
  • in Ermangelung eines Diploms: der Arbeitnehmer, der eine mindestens zehnjährige Berufspraxis in einem bestimmten Beruf nachweisen kann;
  • in den Berufen, in denen die Ausbildung nicht durch ein offizielles Abschlussdiplom bestätigt wird, kann der Arbeitnehmer als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden, wenn er mindestens sechs Jahre lang praktisch in einem Beruf ausgebildet wurde, in dem schrittweise zunehmende technische Qualifikationen verlangt werden.
     

Kann der Arbeitnehmer, der für eine Arbeit eingestellt wurde, die keine Qualifikationen voraussetzt, den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer beanspruchen?

Nein. Um den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer zu erhalten, muss der Arbeitnehmer für die Ausübung einer Arbeit eingestellt worden sein, die eine berufliche Qualifikation erfordert, die üblicherweise durch Unterricht oder eine Ausbildung erworben wird, die mit einem Diplom abgeschlossen wird, das vom luxemburgischen Staat offiziell anerkannt wird und mindestens einem CATP des fachorientierten Sekundarunterrichts entspricht.

Es wird also verlangt, dass die Qualifikation sich auf den tatsächlich ausgeübten Beruf bezieht.

Wurde der Arbeitnehmer für eine Arbeit eingestellt, die keine beruflichen Qualifikationen verlangt, kann dieser im Nachhinein keine vorhandenen Qualifikationen geltend machen, damit sein Lohn erhöht wird.

Zu beachten

Maßgeblich ist in diesem Fall das, was zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Arbeitsvertrags vereinbart wurde. Auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer tatsächlich ausgeführten Aufgaben wird festgelegt, ob er ein qualifizierter Arbeitnehmer ist oder nicht, was für die Höhe des sozialen Mindestlohns, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, entscheidend ist.

Getreu dem Grundsatz, dass der Lohn die angemessene Gegenleistung für die geleistete Arbeit darstellt, muss sich die Vergütung des Arbeitnehmers nach den tatsächlich im Unternehmen ausgeübten Aufgaben richten, unabhängig davon, ob er über eine höhere Qualifikation verfügt.

Übt der Arbeitnehmer Arbeiten aus, die zwar eine Qualifikation verlangen, aber nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sind, dann obliegt es dem Arbeitnehmer nachzuweisen, dass er solche Tätigkeiten während seines Anstellungsverhältnisses ausgeübt hat.
 

Hat ein Arbeitnehmer, der während des Arbeitsverhältnisses Qualifikationen offenlegt, Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?

Nein.

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, wenn er zum Zeitpunkt seiner Einstellung kein Abschlussdiplom vorgelegt hat, das seine Berufsausbildung nachweist, oder wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von den Qualifikationen des Arbeitnehmers hatte.

Die Offenlegung einer höheren Qualifikation während des Arbeitsverhältnisses lässt allenfalls die Frage zu, ob der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Offenlegung Anspruch auf eine Gehaltserhöhung hat.

Der Arbeitnehmer, der ein Abschlussdiplom besitzt, hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die Zahlung eines höheren Lohns, sondern der Arbeitgeber muss auch über die Qualifikation des Arbeitnehmers, den er einzustellen beabsichtigt, informiert werden.

Es ist Aufgabe des Arbeitnehmers nachzuweisen, dass er seinen Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Einstellung über seine Qualifikation informiert hat.

 

Können Zeugnisse, die von einer Behörde außerhalb des Großherzogtums Luxemburg ausgestellt wurden, bei der Gewährung des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer berücksichtigt werden?

Bei Zeugnissen, die von einer Behörde außerhalb des Großherzogtums Luxemburg ausgestellt wurden und die mindestens einem CATP entsprechen, verlangen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, dass sie vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) nach Stellungnahme des Arbeitsministers anerkannt werden.

Es ist zu beachten, dass für die Anerkennung von Hochschuldiplomen das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung (Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche, MESR) zuständig ist.

Die luxemburgischen Rechtsvorschriften garantieren jedem Arbeitnehmer einen sozialen Mindestlohn, dessen Höhe seit 1. Januar 2015 wie folgt festgelegt ist (Index 775,17):

Alter

%

Stundenlohn brutto

Monatslohn brutto

ab 18 Jahren, ohne Qualifikation

100 %

11,1154 €

1.922,96 €

von 17 bis 18 Jahren

80 %

8,8923 €

1.538,37 €

von 15 bis 17 Jahren

75 %

8,3365 €

1.442,22 €

ab 18 Jahren, mit Qualifikation

120 %

13,3385 €

2.307,56 €

Quelle: ITM