Was geschieht mit dem Arbeitsvertrag bei Einstellung der Geschäftstätigkeit seitens des Arbeitgebers?

Der Arbeitsvertrag läuft automatisch und mit sofortiger Wirkung von Rechts wegen aus, ohne dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer irgendeinen Schritt setzen müsste, mit sofortiger Wirkung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit infolge:

  • des Todes;
  • der Erwerbsunfähigkeit;
  • oder der Insolvenz des Arbeitgebers

Im Fall der Unternehmensübertragung leben die aufgelösten Verträge automatisch von Rechts wegen bei Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit nach der Übertragung wieder auf.

In diesem letzteren Fall muss die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit jedoch binnen 3 Monaten ab Einstellung der Geschäftstätigkeit erfolgen.
Diese Frist kann durch anderslautende Parteienvereinbarung verlängert oder verkürzt werden.

Welche Rechte habe ich als Arbeitehmer bei Einstellung der Geschäftstätigkeit meines Arbeitgebers?

Im Falle einer Nichtweiterführung der Geschäfte durch den Insolvenzverwalter oder den Nachfolger des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer Anspruch auf:

  •  Fortzahlung seines Lohns oder Gehalts während des Monats, in dem das Ereignis eingetreten ist, sowie im darauffolgenden Monat; und
  • eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Monatsentgelte betreffend die Kündigungsfrist, auf die er Anspruch gehabt hätte.

Die dem Arbeitnehmer gemäß dem vorstehenden Absatz zustehenden Löhne und Entschädigungen dürfen jedoch den Betrag der Löhne und Entschädigungen nicht übersteigen, auf den er im Fall einer Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist Anspruch gehabt hätte.