Die EU-Kommission verlangt binnen zwei Monaten Änderungen an der deutschen Pkw-Maut.
Wenn die Bundesregierung nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission sie im nächsten Schritt vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Die Verschärfung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gegen Deutschland ist eigentlich reine Formsache.
Denn in der Frage der Pkw-Maut werden sich beide nicht einig werden. Der Streit wird vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Die Maut-Regelung diskriminiere ausländische Autofahrer in Deutschland, bemängelte die EU-Kommission erneut.
Sie verschickte deshalb ein sogenanntes “begründetes Mahnschreiben” nach Berlin.
Doch es gibt mehr zu bemängeln.
Zum einen, so heißt es  weiter aus Brüssel, werden deutsche Nutzer von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird.
Zum anderen seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gab sich optimistisch.
“Wir sind gerüstet für die Auseinandersetzungen beim EuGH”, sagte er in Berlin. “Je schneller, umso besser”.
Diese Entscheidung werde zu unserem Gunsten ausfallen, so dass dann die technische Umsetzung der Infrastrukturabgabe erfolgen könne.

Das deutsche Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für PKW war am 8. Juni 2015 verabschiedet worden, zugleich wurde ein Gesetz beschlossen, das ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert.