Alle Personen, die einen Tarifvertrag persönlich oder über einen Bevollmächtigten unterzeichnet haben, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags. Der an einen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber muss diesen auf sämtliche Arbeitnehmer anwenden, für die der betreffende Vertrag oder die Vereinbarung gilt.

Sofern nichts anderes festgelegt wird, ist die Arbeitnehmerkategorie, die den Status leitender Angestellter hat, vom Anwendungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Für leitende Angestellte kann es allerdings einen besonderen Tarifvertrag geben.

Der Tarifvertrag muss angeben, für welche Belegschaftskategorien er nicht gilt.

Alle Klauseln eines Tarifvertrags, einer untergeordneten Vereinbarung und eines Einzelarbeitsvertrags, die Arbeitnehmer von den Auswirkungen des Tarifvertrags oder der untergeordneten Vereinbarung befreien, sind nichtig, wenn diese Arbeitnehmer nicht sämtliche Bedingungen für die Definition des leitenden Angestellten erfüllen.

Arbeitnehmer, für deren Arbeitsverhältnisse ein Sonderstatus gilt, der nicht unter das Privatrecht fällt, insbesondere Arbeitnehmer, für die öffentliches Recht oder ein gleichgestelltes Recht zur Anwendung kommt, sind nicht von den Bestimmungen über kollektive Arbeitsbeziehungen betroffen.

Die Bestimmungen über kollektive Arbeitsbeziehungen gelten weder für Beamte und Angestellte des Staates und der Gemeinden noch für deren Gewerkschaftsorganisationen.

Aus dem Anwendungsbereich sind außerdem Personen ausgeschlossen, die keinen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinn haben, insbesondere Auszubildende, Schüler und Studierende.

Alle Personen, die einen Tarifvertrag persönlich oder über einen Bevollmächtigten unterzeichnet haben, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags. Der an einen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber muss diesen auf sämtliche Arbeitnehmer anwenden, für die der betreffende Vertrag oder die Vereinbarung gilt.

Sofern nichts anderes festgelegt wird, ist die Arbeitnehmerkategorie, die den Status leitender Angestellter hat, vom Anwendungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Für leitende Angestellte kann es allerdings einen besonderen Tarifvertrag geben.

Der Tarifvertrag muss angeben, für welche Belegschaftskategorien er nicht gilt.

Alle Klauseln eines Tarifvertrags, einer untergeordneten Vereinbarung und eines Einzelarbeitsvertrags, die Arbeitnehmer von den Auswirkungen des Tarifvertrags oder der untergeordneten Vereinbarung befreien, sind nichtig, wenn diese Arbeitnehmer nicht sämtliche Bedingungen für die Definition des leitenden Angestellten erfüllen.

Arbeitnehmer, für deren Arbeitsverhältnisse ein Sonderstatus gilt, der nicht unter das Privatrecht fällt, insbesondere Arbeitnehmer, für die öffentliches Recht oder ein gleichgestelltes Recht zur Anwendung kommt, sind nicht von den Bestimmungen über kollektive Arbeitsbeziehungen betroffen.

Die Bestimmungen über kollektive Arbeitsbeziehungen gelten weder für Beamte und Angestellte des Staates und der Gemeinden noch für deren Gewerkschaftsorganisationen.

Aus dem Anwendungsbereich sind außerdem Personen ausgeschlossen, die keinen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinn haben, insbesondere Auszubildende, Schüler und Studierende.
 
Quelle: ITM