Mit sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften haben Banken und Investoren jahrelang eine Gesetzeslücke ausgenutzt.
Denn die Steuertricks von Cum-Cum und Cum-Ex liegen in einem rechtlichen Graubereich.
Zahlreiche Deutsche Banken haben Investoren in der Steueroptimierung kräftig unter die Arme gegriffen, auch Banken und Unternehmen in Luxemburg sollen daran beteiligt sein.

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags soll nun klären, wie es dazu kommen konnte, denn medienberichten zufolge sollen dem deutschen Fiskus rund 12 Milliarden Euro entgangen sein.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun die Begründung zu einem Urteil vom April veröffentlicht und damit zumindest in einem Fall Klarheit geschaffen (Az. I R 2/12).
Die grundsätzliche Frage, ob mit solchen Geschäften das Steuergesetz missbraucht wird oder gar Steuerhinterziehung vorliegt, blieb aber weiter unbeantwortet.

Hintergrund:

Unter Dividendenstripping wird börsentechnisch die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden.
Ist der Verkäufer bei einem Verkauf kurz vor diesem Stichtag (noch) nicht Eigentümer der Aktie (Leerverkäufer) und wird die Aktie kurz nach dem Dividendenstichtag geliefert, spricht man auch von einem Cum/Ex-Geschäft oder Cum-ex-Trade.
Bei Cum/Ex-Geschäften kam es in der Vergangenheit in großem Umfang zu bewusst herbeigeführter mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragssteuer.
Ob hierbei der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde oder eine legale Steuergestaltung genutzt wurde, ist umstritten.
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags soll nun klären, wie es dazu kommen konnte.

Quelle: Wikipedia