Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die geplante Abgabe stelle eine Diskriminierung ausländischer Autofahrer dar, teilte die Kommission mit.
Sie bereits im vergangenen Jahr ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht eingeleitet.

Bundesverkehrsminister Dobrindt reagierte erfreut auf die Ankündigung.
“Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen”, sagte Dobrindt auch jetzt.
Er erwarte nun ein zügiges Verfahren.

Letztes Jahr hatte der Bundestag die Einführung der PKW-Maut beschlossen.
Bundespräsident Joachim Gauck hatte die zugehörigen Gesetze am 8. Juni 2015 unterzeichnet.
Dobrindts Plan: Inländer sollten für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut zahlen, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist, im Schnitt 74 Euro.
Ausländer sind nur auf Autobahnen mautpflichtig, für sie gibt es auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Maut. Während Inländer ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen sollen, seien die Sätze für die Kurzzeit-Tickets “überproportional teuer” und damit diskriminierend, so die EU-Kommission.

Jetzt muss der EuGh in Luxemburg entscheiden.

Die Einführung einer Maut hat auch in der Großregion zu kontroversen Diskussionen geführt.
So wollten einige Luxemburger mittels einer Petition erreichen, dass das Großherzogtum ebenfalls eine Maut einführt – allerdings nur für Grenzgänger.