Die kleinen Gehälter werden ab dem Monat Januar 2017 aufgewertet werden. Ein Gewinn von mindestens 300 € pro Jahr.

Während die Indexierung der Gehälter vor dem Ende des Jahres ausgelöst werden könnte, hat die Regierung am Freitag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Erhöhung des sozialen Mindestlohns für den 1. Januar 2017 vorsieht.

Eine gute Neuigkeit für die kleinen Gehälter, denn die Sätze werden nun an die Entwicklung der Durchschnittsgehälter der Jahre 2014 und 2015 angepasst.

Der soziale Mindestlohn wird also am 1,4% steigen, das heißt, dass er von monatlich 1.922,96 € auf monatlich 1.949,88 € steigen wird, was eine Erhöhung von fast 27 € (26,92 €) pro Monat oder 323 € pro Jahr für die nicht qualifizierten Arbeitnehmer bedeutet.

Die Gehälter für die qualifizierten Arbeitnehmer hingegen betragen dann nicht mehr 2.307, 56 € pro Monat sondern 2.339, 87 € (+32,31 € pro Monat oder 387,72 € pro Jahr).

Es ist festzuhalten, dass der Betrag der Pension ebenfalls erhöht werden wird. Sie wird ab dem 1. Januar von 1.721,28 € pro Monat auf 1.736,77 € steigen.