In Luxemburg sieht das Arbeitsrecht keine speziellen Sonderurlaubsstunden oder -tage vor, um zu einem Arzttermin zu gehen.

Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit gerne zum Arzt gehen würde, muss er entweder Urlaub nehmen oder die Erlaubnis seines Arbeitgebers einholen.

Wenn Sie versuchen den Weg über Ihren Arbeitgeber zu wählen, achten Sie darauf, mit ihm genau zu definieren, ob Ihre Abwesenheit als Freistellung oder als Urlaubszeit angesehen wird. Es ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, Ihre Anfrage zu akzeptieren und dass er das Recht hat zu fordern, dass Sie einen Termin außerhalb Ihrer Arbeitszeiten vereinbaren.

Und für die Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt?

Gewisse Tarifverträge sehen einen Sonderurlaub oder ein erlaubtes Verlassen des Dienstes vor für einen medizinischen Termin. Am besten Sie erkundigen sich genau!