Grenzgänger müssen ihren Arbeitslohn in der Regel in Luxemburg versteuern, sofern sie auch die meiste Zeit physisch dort anwesend sind. Dort wird dann auch eine entsprechende Steuererklärung abgegeben.

Das heißt jedoch nicht, dass ein Grengänger grundsätzlich keine Steuererklärung in seinem Wohnland Deutschland abgeben muss.
Denn wenn der Arbeitsort häufiger in Deutschland ist, oder aber andere Einahmen bestehen, zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung, dann muss auch im Wohnland eine Steuererklärung gemacht werden. Erst recht, wenn Steuern bezahlt werden müssten.

Medienberichten zufolge hat sich jetzt ein Grenzgänger aus der Region Trier über Jahre geweigert, in Deutschland ein entsprechendes Dokument vorzulegen.
Dafür muss er jetzt eine Strafe von 5.000 Euro zahlen. Außerdem muss er 28.000 Euro an Steuern nachzahlen.

Wie das Finanzamt meldet, sei der Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, zu einer Steuererklärung in Deutschland verpflichtet gewesen.