Lohnsteuererklärung 2016: Formular da
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von
KaptanListe
am 08/02/2017 um 00:02
Nicht gebietsansässige Steuerpflichtige, die der Veranlagungspflicht unterliegen müssen jährlich eine Steuererklärung (Vordruck 100) einreichen.
Folgende Personen müssen eine Steuererklärung einreichen (Quelle: Guichet.lu):
- alle Nicht-Gebietsansässigen, die von der Steuerverwaltung aufgefordert werden, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen;
- nicht getrennt lebende Ehegatten, von denen einer gebietsansässig und der andere nicht gebietsansässig ist, die vorübergehend auf Antrag in Steuerklasse 2 eingestuft wurden;
- alle nicht in Luxemburg ansässigen Personen, deren luxemburgisches (einheimisches) Einkommen eine der folgenden Obergrenzen überschreitet:
- 100.000 € steuerpflichtige (quellenabzugsfähige) Einkünfte bei Lohn- und Rentenempfängern;
- 36.000 € steuerpflichtige (quellenabzugsfähige) Einkünfte bei Inhabern von mindestens einer zusätzlichen Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 1 oder 2 mit einem festen Steuersatz;
- 30.000 € steuerpflichtige (quellenabzugsfähige) Einkünfte bei Inhabern von mindestens einer zusätzlichen Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 1A mit einem festen Steuersatz;
- 600 € Nettoeinkünfte, die keinem Abzug an der Quelle unterliegen;
- das luxemburgische Einkommen besteht aus Tantiemen, deren Bruttobetrag 100.000 Euro pro Jahr überschreitet.
Nichtansässige mit Wohnsitz in Deutschland, haben ihre luxemburgische Einkommensteuererklärung abzugeben bei der:
Administration des Contribution Directes
Bureau Luxembourg Z
2, rue de la Gare
L-5540 Remich
Liegt keine Pflichtveranlagung vor, kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine freiwillige Veranlagung gestellt werden.
Diese geht an:
Administration des Contribution Directes
RTS Non-Résidents
5, rue de Hollerich
L-2982 Luxembourg
Zum Formular 100D für die Einkommensteuererklärung 2016 geht es hier als PDF-Download.
Weitere Steuerformulare stehen hier als Download bereit.
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